(c) proplanta Das ist das Ergebnis einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
«Es kann also gesagt werden, dass Windpark-Geräusche nicht grundsätzlich als Lärm beschrieben werden können», sagte der Forschungsleiter der Universität Wittenberg, Johannes Pohl.
Befragt wurden über zwei Jahre lang 212 Anwohner im niedersächsischen Wilstedt. Dort hatte eine Bürgerinitiative gegen einen Windpark geklagt. Zudem führten die Wissenschaftler Lärmmessungen zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten in Wilstedt durch. Dort hatte eine Bürgerinitiative zuvor gegen einen naheliegenden Windpark geklagt.
«Ob die Windpark-Geräusche als störend wahrgenommen werden, hängt kaum von dem tatsächlichen Geräuschpegel ab», erklärte Pohl. Ein tropfender Wasserhahn könne so sehr viel eher als Lärm empfunden werden als Musik. «Ob ein Geräusch als Lärm wahrgenommen wird oder nicht, ist hauptsächlich von der Einstellung der befragten Person zu der Geräuschquelle geprägt.»
Windparks dürfen nach den bundesweiten Immisionsschutzrichtwerten (IRW) maximal 45 Dezibel laut werden, sagte Pohl. Ein anspringender Kühlschrank habe etwa 50 Dezibel, ein Gewitter durchschnittlich 130 Dezibel.
Vergleichsstichproben mit 13 anderen Windparks in Deutschland ergaben keinen Unterschied zu den Messungen in Wilstedt, teilte die DBU mit. Insgesamt könnten die Betriebsgeräusche eines Windparks in einer ähnlichen Kategorie wie Verkehrslärm gesehen werden. (dpa)
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