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Wiedenmann GbR – 86736 Auhausen
EGFL: Basisprämie
Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die bis einschließlich 2014 geltende Betriebsprämie durch ein System aus Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt.Die Basisprämie entspricht in ihrem Charakter im Grundsatz der bisherigen Betriebsprämie. Sie basiert ebenfalls auf einem System von Zahlungsansprüchen, die den Betriebsinhabern grundsätzlich im Jahr 2015 auf Antrag entsprechend dem Umfang der von ihnen angemeldeten beihilfefähigen Flächen neu zugewiesen wurden. Der Betriebsinhaber meldet in jedem Antragsjahr seine beihilfefähigen Flächen und Zahlungsansprüche an, wobei die Aktivierung eines Zahlungsanspruchs mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche zur Auszahlung der Basisprämie führt. Alle Zahlungsansprüche in einer Region (in der Regel = Bundesland) hatten zu Beginn der derzeitigen Förderperiode in 2015 denselben Wert. Die je Region unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche wurden zwischen 2017 und 2019 schrittweise abgebaut, so dass sie seit 2019 in ganz Deutschland einen einheitlichen Wert haben. Die Basisprämie dient der Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt. Sie ist wie alle anderen Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung bei aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete für wildlebende Tierarten in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte und zum Klimaschutz.
19.178,01 €
EGFL: Umverteilungsprämie
Für die ersten 46 Hektar eines Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, wird eine gestaffelte Umverteilungsprämie gewährt (höherer Betrag für die ersten 30 Hektar, niedriger Betrag für bis zu weitere 16 Hektar). Diese Prämie wirkt sich insbesondere für kleine und mittlere Betriebe günstig aus.
1.951,80 €
EGFL: Greening-Prämie
Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben, müssen auf ihren beihilfefähigen Acker- und Dauergrünlandflächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“, einhalten. Als Ausgleich wird ihnen für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, die Greeningprämie gewährt.
9.324,09 €
EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve
In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Freibetrag von 2.000 Euro überschreiten um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.
664,40 €
ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Über die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen werden freiwillige Umweltleistungen von Landwirten, von Zusammenschlüssen von Landwirten sowie von sonstigen Landbewirtschaftern honoriert, die nicht über die Produktpreise vom Markt abgegolten werden. Die Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen und die Honorierung aktiver Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen, leisten einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz (insbesondere Vermeidung von Emissionen), zum Boden- und Wasserschutz , zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt-, sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes. Betriebe, die an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen teilnehmen, erhalten daher einen finanziellen Ausgleich, um die bei besonders umweltfreundlichen Produktionsmethoden entstehenden Mehrkosten und/oder die durch Ertragsminderungen entstehenden Einkommensverluste zu kompensieren.
6.691,39 €
ELER: Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Mit der Ausgleichszulage in Berggebieten und in benachteiligten Gebieten werden die natürlichen, standortbedingten Nachteile bestimmter Regionen - wie z. B. schlechte Ertragslage, Steillagen mit ungünstigen und aufwändigen Bewirtschaftungsbedingungen - gegenüber den Gunstlagen ausgeglichen. Mit diesem Ausgleich werden die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt. Durch diese Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe sowie die Arbeitsplätze im vor- und nach gelagerten Bereich gesichert. Häufig sind die von den Standorteigenschaften benachteiligten Gebiete touristisch geprägt. In diesen Gebieten besitzt die Kulturlandschaft durch den Wechsel von Feldern, Wiesen und Wald und vielen landwirtschaftlichen Kulturen in der Regel einen besonderen landschaftlichen Reiz, den es zu erhalten gilt und der eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Diese Leistung wird von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben erbracht. Ohne Landbewirtschaftung wären der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsumfeld wenig attraktiv und die Einkommen und Arbeitsplätze aus dem Tourismus nicht mehr gesichert. Zunehmend stellen diese weichen Standortfaktoren im ländlichen Raum wichtige Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und für die Wahl des Wohnortes dar. Somit wird eine lebensfähige Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten.
606,10 €
38.415,79 €
Gesamtbetrag aller Zahlungen für EU-Haushalt |
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zur Pressemeldung / Direktzahlungen hier beantragenIn Deutschland wurden im EU Haushaltsjahr 2022 laut dem BMEL insgesamt 6,36 Milliarden Euro an EU-Mitteln (ohne nationale Kofinanzierung) verausgabt. Darauf entfielen auf die 1. Säule (EGFL - Direktzahlungen und Marktmaßnahmen) 4,786 Milliarden Euro und auf die 2. Säule (ELER) 1,58 Milliarden Euro. Die Aufteilung auf die einzelnen Zahlstellen (BLE und Länderzahlstellen) kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Da das Rechnungsabschlussverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind noch geringfügige Korrekturen möglich.
Aufteilung der Zahlungen in Direktzahlungen und Maßnahmen aus dem EGFL und dem ELER nach Zahlstellen/Bundesländern
Zahlstelle
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Nettoausgaben EGFL 2021 (Mio. Euro)*
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Nettoausgaben ELER 2021 (Mio. Euro)*
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Gesamtausgaben 2021 (Mio. Euro)*
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BLE
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66,8
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1,1 |
67,9
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Baden-Württemberg
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423,6
|
121,5
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545,1
|
Bayern
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922,8
|
269,5
|
1.192,3
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Brandenburg / Berlin
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343,7
|
162,3
|
506,0
|
Mecklenburg-Vorpommern
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353,5
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147,0
|
505,5
|
Niedersachsen / Bremen
|
746,7
|
188,0
|
934,8
|
Nordrhein-Westfalen
|
437,2
|
115,0
|
542,2
|
Rheinland-Pfalz
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223,5
|
53,0
|
276,5
|
Saarland
|
21,5
|
6,0
|
27,6
|
Sachsen
|
238,6
|
156,2
|
394,8
|
Sachsen-Anhalt
|
300,1
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143,2
|
443,3
|
Schleswig-Holstein
|
282,5
|
62,5
|
345,0
|
Hessen
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222,7
|
66,2
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288,9
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Thüringen
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202,3
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66,2
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296,1
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Gesamt
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4.785,5
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1.575,3
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6.360,8
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Quelle: BMEL / Stand 24.05.2023 (* Angaben gemäß vorläufgigen Zahlen zum Rechnungabschluss 2022)

Quelle: European Commission, Directorate General for Agriculture and Rural Development. Updated: June 2021
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und EU-Agrarausgaben
Seit 60 Jahren stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen der wichtigsten und bedeutsamsten Politikbereiche der Europäischen Union (EU) dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Mit den Agrarreformen der vergangenen Jahre sind die Landwirtschaftsausgaben weniger stark gestiegen als die übrigen EU-Ausgaben. Im Ergebnis ist der Anteil der Landwirtschaftsausgaben an den EU-Ausgaben stetig zurückgegangen.
Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes. Die Förderung erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).
Die 1. Säule umfasst die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Regelungen zu den Agrarmärkten. Die 2. Säule fördert die Entwicklung des ländlichen Raums. Ohne die GAP stünden die Landwirtschaft und viele ländliche Gebiete in Deutschland vor noch größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen, als es heute der Fall ist.
Die Land- und die Forstwirtschaft erbringen neben der Erzeugung von gesunden und vielfältigen Lebensmitteln und der Produktion und Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen eine Vielzahl von Leistungen für die Gesellschaft. Land- und Forstwirte übernehmen als hauptsächliche Landnutzer eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen Großteil der Landesfläche, erhalten die Infrastruktur im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern.
Land- und Forstwirte gewährleisten:
- eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von ca. 80 % der Staatsfläche,
- die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln,
- eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften,
- die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Biomasse,
- den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder,
- den Erhalt der biologischen Vielfalt und
- die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in den ihr vor- und nachgelagerten Bereiche
Diese vielfältigen Leistungen können in ihrem vollen Umfang nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Durch regelmäßige und risikoorientierte Kontrollen stellen Bund und Länder sicher, dass entsprechende Gegenleistungen für die öffentlichen Mittel erbracht werden.
Direktzahlungen
Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt, um den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Die Förderung der Landwirtschaft wurde dadurch schrittweise von der produktbezogenen Preisstützung auf von der Produktion entkoppelte direkte Zahlungen an die Betriebsinhaber verlagert.
Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2005 grundlegend umgestaltet. Während die Beihilfen bis dahin an die Erzeugung bestimmter Agrarprodukte gebunden waren, wurde in Deutschland das Gros der Direktzahlungen (über 98 %) seitdem in Form der so genannten „Betriebsprämie“ unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gewährt („Entkopplung“). Dadurch wurden Anreize zur Überschussproduktion beseitigt. Die Landwirte können ihre Betriebe flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausrichten. Weiterhin haben die Direktzahlungen durch die Entkopplung keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und die Produktion in anderen Staaten der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern. Auch die Anpassung an standortgerechtere und umweltverträglichere Bewirtschaftungsweisen wird durch diese Umgestaltung des Fördersystems erleichtert. Die wenigen bisher noch an die Produktion gebundenen Direktzahlungen wurden in den letzten Jahren entweder abgeschafft oder in das System der entkoppelten Betriebsprämie integriert. Seit dem Antragsjahr 2012 (Haushaltsjahr 2013) wird in Deutschland nur noch die entkoppelte Betriebsprämie gewährt.
Bei der früheren Stützung des Preisniveaus und auch im System der gekoppelten Direktzahlungen profitierten insbesondere Regionen mit hohen Erträgen und Erzeuger von Produkten mit hoher Stützung. Um diese Effekte abzumildern und die Mittel gerechter zu verteilen, fand in Deutschland eine schrittweise Umverteilung statt, an deren Ende seit dem Jahr 2013 im Ergebnis eine regional einheitliche Förderung je Hektar beihilfefähiger Fläche (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) steht.
Ab 2005 gab es eine Staffelung der Zahlungen, die ein Betrieb insgesamt erhält („Modulation“). Dieses Instrument wurde im Rahmen einer Überprüfung im Jahr 2009 weiter ausgebaut. Die ersten 5.000 € Direktzahlungen eines Betriebsinhabers wurden in vollem Umfang gewährt. Darüber hinausgehende Direktzahlungen wurden nach einem schrittweisen Anstieg inzwischen um 10 % gekürzt. Eine Summe von 300.000 € übersteigende Direktzahlungen eines Betriebsinhabers wurden zusätzlich um weitere 4 % gekürzt.
Im Jahr 2013 wurde eine weitere grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolge dieser Reform wurde die bis einschließlich 2014 gewährte Betriebsprämie durch ein ab 2015 geltendes System von Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Basis-, Greening- und Junglandwirteprämie werden erstmals ab dem EU-Haushaltsjahr 2016 ausgezahlt.
Die Umverteilungsprämie trat an die Stelle der Modulation und dient dazu, kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern.
Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Dazu zählen zahlreiche schon bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, wie z.B. Vorgaben zur Erosionsvermeidung und zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Diese Auflagen werden laufend überprüft und Verstöße sanktioniert. Für nicht für die Produktion genutzte landwirtschaftliche Flächen sind Begrünungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Beseitigung von bestimmten Landschaftselementen - wie zum Beispiel Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen - ist selbst dann nicht zulässig, wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine wesentlich rentablere Produktion ermöglichen würde. Durch den Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen verbunden mit Cross-Compliance so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte.
Agrarmarktmaßnahmen
Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Agrarmärkte hat sich die Bedeutung der EU-Agrarmarktmaßnahmen erheblich verringert. Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines so genannten „Sicherheitsnetzes“ für den Fall von außergewöhnlichen Marktstörungen. Mit dem Sicherheitsnetz kann z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden, ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind.
Vor diesem Hintergrund kommt den Marktmaßnahmen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Sie tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie gemeinsam mit den Direktzahlungen den Landwirten, ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Als Konsequenz der Liberalisierung müssen sich Landwirte und Verbraucher dennoch auf stärkere Markt- und Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln einstellen.
Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft.
Mit einigen Maßnahmen werden zudem ernährungspolitische Ziele verfolgt, z. B. den Beihilfen für Schulmilch und Schulobst. Bei anderen stehen strukturverbessernde Maßnahmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wie bei den Stützungsmaßnahmen im Weinsektor, oder die Marktstabilisierung im Vordergrund, wie z. B. bei der Intervention und der Beihilfe für die private Lagerhaltung.
Zu den marktstützenden Instrumenten gehören in erster Linie folgende Maßnahmen:
- Öffentliche Intervention - Beihilfen für die private Lagerhaltung - Schulobst- und gemüseprogramm - Schulmilchprogramm - Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor - Stützungsmaßnahmen im Weinsektor - Beihilfen im Bienenzuchtsektor
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Agrarmarktmaßnahmen finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.
Förderung des ländlichen Raums
Die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums sehen EU und Mitgliedstaaten als ein zentrales Aufgabenfeld. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird - mit nationalen Kofinanzierungsmitteln (Bund, Länder, Kommunen) - ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen gefördert, die dem gesamten ländlichen Raum und der dort ansässigen Bevölkerung zu Gute kommen.
Die Fördermaßnahmen richten sich nicht nur an Land- und Forstwirte, sondern auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum (z. B. Kommunen, lebensmittelverarbeitende Betriebe). Nähere Einzelheiten, insbesondere die Angebote der einzelnen Länder, können Sie auf http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de einsehen.
Der weitaus größte Teil der ELER-Mittel in Deutschland fließt in folgende Förderbereiche:
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - Agrarinvestitionsförderung - Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung - Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Förderung des ökologischen Landbaus - Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Integrierte Ländliche Entwicklung - Leader - Küsten- und Hochwasserschutz - Waldumwelt- und andere Forstmaßnahmen
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.
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Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG)
§ 2 Veröffentlichung
(1) Die für die Zahlung von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständigen Stellen des Bundes und, soweit diese Mittel von den Ländern gezahlt werden, die hierfür zuständigen Stellen der Länder und im Fall des Europäischen Fischereifonds die zuständige Verwaltungsbehörde veröffentlichen die Informationen nach
1. Artikel 111 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit den Artikeln 57 bis 62 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) und
2. Artikel 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in den jeweils geltenden Fassungen im Wege der Direkteingabe auf einer gemeinsamen, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) betriebenen Internetseite nach Maßgabe des Artikels 111 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit Artikel 59 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 und im Fall des Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach Maßgabe des Artikels 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 508/2014. Satz 1 gilt im Fall einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.
(2) Jede veröffentlichende Stelle trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr veröffentlichten Informationen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung, die Zulässigkeit der Veröffentlichung und die Richtigkeit der Informationen. Betroffene können ihre Datenschutzrechte bei jeder der veröffentlichenden Stellen geltend machen, von denen sie Zahlungen erhalten haben. Diese Stelle leitet den Antrag nach Klärung der Verantwortlichkeiten an die zuständige Stelle weiter.
(3) Die Bundesanstalt erstellt im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Sicherheitskonzept für die Internetseite, das den nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entspricht. Das Sicherheitskonzept ist in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob es dem Stand der Technik entspricht.
(4) Die Einsicht in die Internetseite steht jedem verwaltungskostenfrei zu.
(5) Die veröffentlichten Informationen werden zwei Jahre nach dem ersten Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite gelöscht.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu den veröffentlichten Informationen stehen allen betroffenen Empfängern von Zahlungen aus den beiden Agrarfonds detaillierte Informationen bei der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) bereit. Zum Beispiel werden hier alle auf ein EU-Haushaltsjahr bezogenen Einzelzahlungen mit folgenden Angaben aufgelistet:
- Betrag - Zahlungsdatum - Fördermaßnahme - Antragsdatum - Amt/Zahlstelle
Zur ZID gelangt man über die Internetseite www.zi-daten.de. Die Benutzeranmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die dazugehörende PIN. Weiterführende Informationen zur Vergabe der Betriebsnummer und der PIN stehen ebenfalls auf der Internetseite der ZID bereit.
Sollten nach der Einsicht und Überprüfung der in der ZID bereitgestellten Informationen noch Fragen offen sein, stehen zur Klärung bezogen auf die jeweilige Fördermaßnahme die nachfolgenden Ansprechpartner zur Verfügung.
Ebenso sind hier die verantwortlichen Stellen für die auf dieser Internetseite veröffentlichten Informationen über Empfänger von Mitteln aus den EU-Agrarfonds aufgeführt.
Bund - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - HZA Hamburg-Jonas
Bundesländer
- Bayern - Brandenburg - Berlin - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Bremen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen - Baden-Württemberg
Bund Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Telefon: +49 228 / 6845 - 3837 Telefax: +49 30 / 1810 6845 - 3837 E-Mail: zedea@ble.de Internet: www.ble.de
HZA Hamburg-Jonas Süderstraße 63 20097 Hamburg Postfach 11 14 53 20414 Hamburg Telefon: +49 40 / 23 95 - 5 Telefax: +49 40 / 23 95 - 7001 E-Mail: poststelle.hza-hamburg-jonas@zoll.bund.de Internet: www.zoll.de
Bundesländer
Bayern Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Telefon: +49 89 / 2182 - 2130 Telefax: +49 89 / 2182 - 2651 E-Mail: transparenz@stmelf.bayern.de Internet: www.stmelf.bayern.de
Brandenburg Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Referat 34 Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 Haus S 14467 Potsdam Telefon: +49 331 / 866 - 7654 Telefax: +49 331 / 866 - 7603 E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de Internet: mluk.brandenburg.de
Berlin Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Referat 34 Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 Haus S 14467 Potsdam Telefon: +49 331 / 866 - 7654 Telefax: +49 331 / 866 - 7603 E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de Internet: mluk.brandenburg.de
Hamburg Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Telefon: +49 40 / 428 41 - 0 Telefax: +49 40 / 427 31 - 3729 E-Mail: bwvi-transparenz@bwvi.hamburg.de Internet: www.hamburg.de/bwvi
Hessen Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Telefon: +49 6441 / 4479 - 1250 Telefax: +49 6441 / 4479 - 1260 E-Mail: Zahlstelle.Egfl.Eler@wibank.de
Mecklenburg-Vorpommern Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Telefon: +49 385 / 588 - 6162 Telefax: +49 385 / 588 - 6024 o. 6025 E-Mail: egfl-eler@lm.mv-regierung.de Internet: www.lu.mv-regierung.de
Niedersachsen - Bremen Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – EU-Zahlstelle Calenberger Straße 2 30169 Hannover Telefon: +49 511 / 120 - 2275 Telefax: +49 511 / 120 - 99 - 2275 E-Mail: eu-zahlstelle@ml.niedersachsen.de Internet: www.ml.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter - EU-Zahlstelle Nevinghoff 40 48147 Münster Postfach 59 80 48135 Münster Telefon: +49 251 / 2376 - 715 Telefax: +49 251 / 2376 - 332 E-Mail: InfoZahlstelle@lwk.nrw.de Internet: www.landwirtschaftskammer.de
Rheinland-Pfalz Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Rheinland-Pfalz - Referat Auszahlende Stelle - Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49 6131 / 16 - 2608 Telefax: +49 6131 / 16 - 17 - 2608 E-Mail: rp-agrarzahlungen@mwvlw.rlp.de Internet: www.mwvlw.rlp.de
Saarland Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/5 Zahlstelle ELER/EGFL Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Telefon: +49 681 / 501 - 4628 oder 4867 Telefax: +49 681 / 501 - 4099 E-Mail: transparenz@umwelt.saarland.de Internet: www.umwelt.saarland.de
Sachsen Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Postfach 10 05 10 01076 Dresden E-Mail: EU-Zahlstelle-SMUL@smul.sachsen.de
Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Telefon: +49 351 / 2612 - 1450 Telefax: +49 351 / 2612 - 1099 E-Mail: transparenz.lfulg@smul.sachsen.de
Sachsen-Anhalt Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 / 567 - 3243 Telefax: +49 391 / 567 - 3291 E-Mail: zahlungen.info@mule.sachsen-anhalt.de Internet: www.mule.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Mercatorstraße 3 24106 Kiel E-Mail: transparenz@melur.landsh.de
Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Flintbek Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: +49 4347 / 704 - 0 E-Mail: Poststelle-flintbek@llur.landsh.de
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Lübeck Meesenring 9 23566 Lübeck Telefon: +49 451 / 885 - 1 E-Mail: Luebeck.Poststelle@llur.landsh.de
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Itzehoe Breitenburgerstraße 25 25524 Itzehoe Telefon: +49 4821 / 66 - 0 E-Mail: Itzehoe.Poststelle@llur.landsh.de
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Flensburg Bahnhofstraße 38 24937 Flensburg Telefon: +49 461 / 804 - 1 E-Mail: Flensburg.Poststelle@llur.landsh.de
Thüringen Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Postfach 90 03 62 99106 Erfurt Telefon: +49 361 / 379 - 00 Telefax: +49 361 / 379 - 9950 E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Abteilung 5 Uhlandstraße 3 99610 Sömmerda Telefon: +49 361 / 57 401 3402 Telefax: +49 361 / 57 401 3099 E-Mail: EU-Transparenz@tlllr.thueringen.de
Baden-Württemberg Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise
Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 167 79098 Freiburg Telefon: +49 761 / 208-0 Telefax: +49 761 / 208-394200 E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 / 926 - 0 Telefax: +49 721 / 926 - 6211 E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 70565
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