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Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Hessen Agrarsubventionen: Empfänger-Liste 2018

Wer hat wie viel und wofür erhalten?
EU Agrarsubventionen 2018
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und EU-Agrarausgaben


Seit über 50 Jahren stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen der wichtigsten und bedeutsamsten Politikbereiche der Europäischen Union (EU) dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Mit den Agrarreformen der vergangenen Jahre sind die Landwirtschaftsausgaben weniger stark gestiegen als die übrigen EU-Ausgaben. Im Ergebnis ist der Anteil der Landwirtschaftsausgaben an den EU-Ausgaben stetig zurückgegangen.

Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes. Die Förderung erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).

Die 1. Säule umfasst die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Regelungen zu den Agrarmärkten. Die 2. Säule fördert die Entwicklung des ländlichen Raums. Ohne die GAP stünden die Landwirtschaft und viele ländliche Gebiete in Deutschland vor noch größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen, als es heute der Fall ist.

Die Land- und die Forstwirtschaft erbringen neben der Erzeugung von gesunden und vielfältigen Lebensmitteln und der Produktion und Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen eine Vielzahl von Leistungen für die Gesellschaft. Land- und Forstwirte übernehmen als hauptsächliche Landnutzer eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen Großteil der Landesfläche, erhalten die Infrastruktur im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern.

Land- und Forstwirte gewährleisten:

  • eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von ca. 80 % der Staatsfläche,
  • die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln,
  • eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften,
  • die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Biomasse,
  • den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder,
  • den Erhalt der biologischen Vielfalt und
  • die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in den ihr vor- und nachgelagerten Bereiche


Diese vielfältigen Leistungen können in ihrem vollen Umfang nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Durch regelmäßige und risikoorientierte Kontrollen stellen Bund und Länder sicher, dass entsprechende Gegenleistungen für die öffentlichen Mittel erbracht werden.

Direktzahlungen

Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt, um den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Die Förderung der Landwirtschaft wurde dadurch schrittweise von der produktbezogenen Preisstützung auf von der Produktion entkoppelte direkte Zahlungen an die Betriebsinhaber verlagert.

Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2005 grundlegend umgestaltet. Während die Beihilfen bis dahin an die Erzeugung bestimmter Agrarprodukte gebunden waren, wurde in Deutschland das Gros der Direktzahlungen (über 98 %) seitdem in Form der so genannten „Betriebsprämie“ unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gewährt („Entkopplung“). Dadurch wurden Anreize zur Überschussproduktion beseitigt. Die Landwirte können ihre Betriebe flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausrichten. Weiterhin haben die Direktzahlungen durch die Entkopplung keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und die Produktion in anderen Staaten der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern. Auch die Anpassung an standortgerechtere und umweltverträglichere Bewirtschaftungsweisen wird durch diese Umgestaltung des Fördersystems erleichtert. Die wenigen bisher noch an die Produktion gebundenen Direktzahlungen wurden in den letzten Jahren entweder abgeschafft oder in das System der entkoppelten Betriebsprämie integriert. Seit dem Antragsjahr 2012 (Haushaltsjahr 2013) wird in Deutschland nur noch die entkoppelte Betriebsprämie gewährt.

Bei der früheren Stützung des Preisniveaus und auch im System der gekoppelten Direktzahlungen profitierten insbesondere Regionen mit hohen Erträgen und Erzeuger von Produkten mit hoher Stützung. Um diese Effekte abzumildern und die Mittel gerechter zu verteilen, fand in Deutschland eine schrittweise Umverteilung statt, an deren Ende seit dem Jahr 2013 im Ergebnis eine regional einheitliche Förderung je Hektar beihilfefähiger Fläche (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) steht.

Ab 2005 gab es eine Staffelung der Zahlungen, die ein Betrieb insgesamt erhält („Modulation“). Dieses Instrument wurde im Rahmen einer Überprüfung im Jahr 2009 weiter ausgebaut. Die ersten 5.000 € Direktzahlungen eines Betriebsinhabers wurden in vollem Umfang gewährt. Darüber hinausgehende Direktzahlungen wurden nach einem schrittweisen Anstieg inzwischen um 10 % gekürzt. Eine Summe von 300.000 € übersteigende Direktzahlungen eines Betriebsinhabers wurden zusätzlich um weitere 4 % gekürzt.

Im Jahr 2013 wurde eine weitere grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolge dieser Reform wurde die bis einschließlich 2014 gewährte Betriebsprämie durch ein ab 2015 geltendes System von Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Basis-, Greening- und Junglandwirteprämie werden erstmals ab dem EU-Haushaltsjahr 2016 ausgezahlt.

Die Umverteilungsprämie trat an die Stelle der Modulation und dient dazu, kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern.

Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Dazu zählen zahlreiche schon bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, wie z.B. Vorgaben zur Erosionsvermeidung und zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Diese Auflagen werden laufend überprüft und Verstöße sanktioniert. Für nicht für die Produktion genutzte landwirtschaftliche Flächen sind Begrünungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Beseitigung von bestimmten Landschaftselementen - wie zum Beispiel Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen - ist selbst dann nicht zulässig, wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine wesentlich rentablere Produktion ermöglichen würde. Durch den Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen verbunden mit Cross-Compliance so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte.

Agrarmarktmaßnahmen

Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Agrarmärkte hat sich die Bedeutung der EU-Agrarmarktmaßnahmen erheblich verringert. Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines so genannten „Sicherheitsnetzes“ für den Fall von außergewöhnlichen Marktstörungen. Mit dem Sicherheitsnetz kann z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden, ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind.

Vor diesem Hintergrund kommt den Marktmaßnahmen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Sie tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie gemeinsam mit den Direktzahlungen den Landwirten, ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Als Konsequenz der Liberalisierung müssen sich Landwirte und Verbraucher dennoch auf stärkere Markt- und Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln einstellen.

Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft.

Mit einigen Maßnahmen werden zudem ernährungspolitische Ziele verfolgt, z. B. den Beihilfen für Schulmilch und Schulobst. Bei anderen stehen strukturverbessernde Maßnahmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wie bei den Stützungsmaßnahmen im Weinsektor, oder die Marktstabilisierung im Vordergrund, wie z. B. bei der Intervention und der Beihilfe für die private Lagerhaltung.

Zu den marktstützenden Instrumenten gehören in erster Linie folgende Maßnahmen:

- Öffentliche Intervention
- Beihilfen für die private Lagerhaltung
- Schulobst- und gemüseprogramm
- Schulmilchprogramm
- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor
- Stützungsmaßnahmen im Weinsektor
- Beihilfen im Bienenzuchtsektor

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Agrarmarktmaßnahmen finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine  bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.

Förderung des ländlichen Raums

Die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums sehen EU und Mitgliedstaaten als ein zentrales Aufgabenfeld. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird - mit nationalen Kofinanzierungsmitteln (Bund, Länder, Kommunen) - ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen gefördert, die dem gesamten ländlichen Raum und der dort ansässigen Bevölkerung zu Gute kommen.

Die Fördermaßnahmen richten sich nicht nur an Land- und Forstwirte, sondern auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum (z. B. Kommunen, lebensmittelverarbeitende Betriebe). Nähere Einzelheiten, insbesondere die Angebote der einzelnen Länder, können Sie auf http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de einsehen.

Der weitaus größte Teil der ELER-Mittel in Deutschland fließt in folgende Förderbereiche:

- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Agrarinvestitionsförderung
- Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Förderung des ökologischen Landbaus
- Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
- Integrierte Ländliche Entwicklung
- Leader
- Küsten- und Hochwasserschutz
- Waldumwelt- und andere Forstmaßnahmen

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.

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Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
(Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG)

§ 2 Veröffentlichung

(1) Die für die Zahlung von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständigen Stellen des Bundes und, soweit diese Mittel von den Ländern gezahlt werden, die hierfür zuständigen Stellen der Länder und im Fall des Europäischen Fischereifonds die zuständige Verwaltungsbehörde veröffentlichen die Informationen nach

1. Artikel 111 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit den Artikeln 57 bis 62 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) und

2. Artikel 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in den jeweils geltenden Fassungen im Wege der Direkteingabe auf einer gemeinsamen, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) betriebenen Internetseite nach Maßgabe des Artikels 111 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit Artikel 59 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 und im Fall des Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach Maßgabe des Artikels 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 508/2014. Satz 1 gilt im Fall einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.

(2) Jede veröffentlichende Stelle trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr veröffentlichten Informationen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung, die Zulässigkeit der Veröffentlichung und die Richtigkeit der Informationen. Betroffene können ihre Datenschutzrechte bei jeder der veröffentlichenden Stellen geltend machen, von denen sie Zahlungen erhalten haben. Diese Stelle leitet den Antrag nach Klärung der Verantwortlichkeiten an die zuständige Stelle weiter.

(3) Die Bundesanstalt erstellt im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Sicherheitskonzept für die Internetseite, das den nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entspricht. Das Sicherheitskonzept ist in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob es dem Stand der Technik entspricht.

(4) Die Einsicht in die Internetseite steht jedem verwaltungskostenfrei zu.

(5) Die veröffentlichten Informationen werden zwei Jahre nach dem ersten Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite gelöscht.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu den veröffentlichten Informationen stehen allen betroffenen Empfängern von Zahlungen aus den beiden Agrarfonds detaillierte Informationen bei der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) bereit. Zum Beispiel werden hier alle auf ein EU-Haushaltsjahr bezogenen Einzelzahlungen mit folgenden Angaben aufgelistet:

- Betrag
- Zahlungsdatum
- Fördermaßnahme
- Antragsdatum
- Amt/Zahlstelle

Zur ZID gelangt man über die Internetseite www.zi-daten.de. Die Benutzeranmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die dazugehörende PIN. Weiterführende Informationen zur Vergabe der Betriebsnummer und der PIN stehen ebenfalls auf der Internetseite der ZID bereit.

Sollten nach der Einsicht und Überprüfung der in der ZID bereitgestellten Informationen noch Fragen offen sein, stehen zur Klärung bezogen auf die jeweilige Fördermaßnahme die nachfolgenden Ansprechpartner zur Verfügung.

Ebenso sind hier die verantwortlichen Stellen für die auf dieser Internetseite veröffentlichten Informationen über Empfänger von Mitteln aus den EU-Agrarfonds aufgeführt.

Bund
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- HZA Hamburg-Jonas

Bundesländer

- Bayern
- Brandenburg
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen - Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg

Bund
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 228 / 6845 - 3837
Telefax: +49 30 / 1810 6845 - 3837
E-Mail: zedea@ble.de
Internet: www.ble.de

HZA Hamburg-Jonas
Süderstraße 63
20097 Hamburg
Postfach 11 14 53
20414 Hamburg
Telefon: +49 40 / 23 95 - 5
Telefax: +49 40 / 23 95 - 7001
E-Mail: poststelle.hza-hamburg-jonas@zoll.bund.de
Internet: www.zoll.de

Bundesländer

Bayern
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postfach 22 00 12
80535 München
Telefon: +49 89 / 2182 - 2130
Telefax: +49 89 / 2182 - 2651
E-Mail: transparenz@stmelf.bayern.de
Internet: www.stmelf.bayern.de

Brandenburg
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Referat 34
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
Haus S
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 / 866 - 7654
Telefax: +49 331 / 866 - 7603
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
Internet: mluk.brandenburg.de

Berlin
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Referat 34
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
Haus S
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 / 866 - 7654
Telefax: +49 331 / 866 - 7603
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
Internet: mluk.brandenburg.de

Hamburg
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Telefon: +49 40 / 428 41 - 0
Telefax: +49 40 / 427 31 - 3729
E-Mail: bwvi-transparenz@bwvi.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwvi

Hessen
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: +49 6441 / 4479 - 1250
Telefax: +49 6441 / 4479 - 1260
E-Mail: Zahlstelle.Egfl.Eler@wibank.de

Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 / 588 - 6162
Telefax: +49 385 / 588 - 6024 o. 6025
E-Mail: egfl-eler@lm.mv-regierung.de
Internet: www.lu.mv-regierung.de

Niedersachsen - Bremen
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – EU-Zahlstelle
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 511 / 120 - 2275
Telefax: +49 511 / 120 - 99 - 2275
E-Mail: eu-zahlstelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter - EU-Zahlstelle
Nevinghoff 40
48147 Münster
Postfach 59 80
48135 Münster
Telefon: +49 251 / 2376 - 715
Telefax: +49 251 / 2376 - 332
E-Mail: InfoZahlstelle@lwk.nrw.de
Internet: www.landwirtschaftskammer.de

Rheinland-Pfalz
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW)
Rheinland-Pfalz
- Referat Auszahlende Stelle -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 / 16 - 2608
Telefax: +49 6131 / 16 - 17 - 2608
E-Mail: rp-agrarzahlungen@mwvlw.rlp.de
Internet: www.mwvlw.rlp.de

Saarland
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat A/5
Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon: +49 681 / 501 - 4628 oder 4867
Telefax: +49 681 / 501 - 4099
E-Mail: transparenz@umwelt.saarland.de
Internet: www.umwelt.saarland.de

Sachsen
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postfach 10 05 10
01076 Dresden
E-Mail: EU-Zahlstelle-SMUL@smul.sachsen.de

Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Telefon: +49 351 / 2612 - 1450
Telefax: +49 351 / 2612 - 1099
E-Mail: transparenz.lfulg@smul.sachsen.de

Sachsen-Anhalt
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds sowie Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 / 567 - 3243
Telefax: +49 391 / 567 - 3291
E-Mail: zahlungen.info@mule.sachsen-anhalt.de
Internet: www.mule.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
E-Mail: transparenz@melur.landsh.de

Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 / 704 - 0
E-Mail: Poststelle-flintbek@llur.landsh.de

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Lübeck
Meesenring 9
23566 Lübeck
Telefon: +49 451 / 885 - 1
E-Mail: Luebeck.Poststelle@llur.landsh.de

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Itzehoe
Breitenburgerstraße 25
25524 Itzehoe
Telefon: +49 4821 / 66 - 0
E-Mail: Itzehoe.Poststelle@llur.landsh.de

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Außenstelle Flensburg
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Telefon: +49 461 / 804 - 1
E-Mail: Flensburg.Poststelle@llur.landsh.de

Thüringen
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Telefon: +49 361 / 379 - 00
Telefax: +49 361 / 379 - 9950
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Abteilung 5
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
Telefon: +49 361 / 57 401 3402
Telefax: +49 361 / 57 401 3099
E-Mail: EU-Transparenz@tlllr.thueringen.de

Baden-Württemberg
Inhaltlich verantwortlich für die EU-Agrarfonds

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de
Kontakte für einzelfallbezogene Fragen und Hinweise

Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 / 208-0
Telefax: +49 761 / 208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 / 926 - 0
Telefax: +49 721 / 926 - 6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: +49 711 / 904 - 0
Telefax: +49 711 / 904 - 11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Telefon: +49 7071 / 757 - 0
Telefax: +49 7071 / 757 - 3190
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: +49 731 / 185 - 0
Telefax: +49 731 / 619 - 369
E-Mail: info@alb-donau-kreis.de

Landratsamt Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Telefon: +49 7351 / 52 - 0
Telefax: +49 7351 / 52 - 5350
E-Mail: poststelle@biberach.de

Landratsamt Böblingen
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Telefon: +49 70 31 / 663 - 0
Telefax: +49 70 31 / 663 - 1483
E-Mail: posteingang@lrabb.de

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Telefon: +49 75 41 / 204 - 0
Telefax: +49 75 41 / 204 - 8800
E-Mail: info@bodenseekreis.de

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg
Telefon: +49 761 / 2187 - 0
Telefax: +49 761 / 2187 - 9999
E-Mail: poststelle@lkbh.de

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42 - 46
75365 Calw
Telefon: +49 7051 / 160 - 0
Telefax: +49 7051 / 160 - 3-88
E-Mail: lra.info@kreis-calw.de

Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2 - 4
79312 Emmendingen
Telefon: +49 7641 / 451 - 0
Telefax: +49 7641 / 451 - 1999
E-Mail: mail@landkreis-emmendingen.de

Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar
Telefon: +49 7 11 / 3902 - 0
Telefax: +49 7 11 / 3902 - 1030
E-Mail: lra@lra-es.de

Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Telefon: +49 7231 / 308 - 0
Telefax: +49 7231 / 308 - 9417
E-Mail: landratsamt@enzkreis.de

Landratsamt Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon: +49 7441 / 920 - 0
Telefax: +49 7441 / 920 - 999900
E-Mail: post@landkreis-freudenstadt.de

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 / 202 - 0
Telefax: +49 7161 / 202 - 440
E-Mail: poststelle@landkreis-goeppingen.de

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Telefon: +49 7321 / 3 21 - 0
Telefax: +49 7321 / 3 21 - 24 10
E-Mail: post@landkreis-heidenheim.de

Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon: +49 7131 / 9 94 - 0
Telefax: +49 7131 / 9 94 - 190
E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

Landratsamt Hohenlohekreis
Allee 17
74653 Künzelsau
Telefon: +49 7940 / 18 - 0
Telefax: +49 7940 / 18 - 336
E-Mail: info@hohenlohekreis.de

Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 721 / 936 - 50
Telefax: +49 721 / 936 - 5100
E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 / 800 - 0
Telefax: +49 7531 / 800 - 1385
E-Mail: info@lrakn.de

Landratsamt Lörrach
Palmstraße 3
79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 / 410 - 0
Telefax: +49 7621 / 410 - 1299
E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de

Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Telefon: +49 7141 / 144 - 0
Telefax: +49 7141 / 144 - 396
E-Mail: mail@landkreis-ludwigsburg.de

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: +49 9341 / 82 - 0
Telefax: +49 9341 / 82 - 5660
E-Mail: infos@main-tauber-kreis.de

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Telefon: +49 6261/84 - 0
Telefax: +49 6261/84 - 17649
E-Mail: post@neckar-odenwald-kreis.de

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon: +49 781 / 805 - 0
Telefax: +49 781 / 805 - 1211
E-Mail: landratsamt@ortenaukreis.de

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: +49 7361 / 503-0
Telefax: +49 7361 / 503-1477
E-Mail: info@ostalbkreis.de

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: +49 7222 / 381 - 0
Telefax: +49 7222 / 381 - 1198
E-Mail: post@landkreis-rastatt.de

Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Telefon: +49 751 / 85 - 0
Telefax: +49 7 51 / 85 - 1905
E-Mail: lra@landkreis-ravensburg.de

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon: +49 7151 / 501 - 0
Telefax: +49 7151 / 501 - 1525
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de

Landratsamt Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen
Telefon: +49 7121 / 480 - 0
Telefax: +49 7121 / 480 - 1800
E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 / 522 - 0
Telefax: +49 6221 / 522 - 914 77
E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de

Landratsamt Rottweil
Königstraße 36
78628 Rottweil
Telefon: +49 741 / 244 - 0
Telefax: +49 741 / 244 - 208
E-Mail: info@landkreis-rottweil.de

Landratsamt Schwäbisch-Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: +49 791 / 755 - 0
Telefax: +49 791 / 755 - 7362
E-Mail: info@lrasha.de

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7721 / 913 - 0
Telefax: +49 7721 / 913 - 8900
E-Mail: landratsamt@lrasbk.de

Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Telefon: +49 7571 / 102 - 0
Telefax: +49 7571 / 102 - 1234
E-Mail: info@lrasig.de

Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Telefon: +49 7071 / 207 - 0
Telefax: +49 7071 / 207 - 5999
E-Mail: post@kreis-tuebingen.de

Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 7461 / 926 - 0
Telefax: +49 7461 / 926 - 3087
E-Mail: info@landkreis-tuttlingen.de

Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 7751 / 86 - 0
Telefax: +49 7751 / 86 - 1999
E-Mail: post@landkreis-waldshut.de

Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon: +49 7433 / 92-01
Telefax: +49 7433 / 92-1666
E-Mail: post@zollernalbkreis.de

Baden-Baden Stadtverwaltung
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Telefon: +49 7221 / 93 - 0
Telefax: +49 7221 / 93 - 2045
E-Mail: bb@baden-baden.de

Stadtverwaltung Freiburg
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 / 201 - 0
Telefax: +49 761 / 201 - 1195
E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

Stadtverwaltung Heidelberg
Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Telefon: +49 6221 / 58 - 10580
Telefax: +49 6221 / 58 - 10900
E-Mail: stadt@heidelberg.de

Stadt Heilbronn
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Telefon: +49 7131 / 56 - 0
Telefax: +49 7131 / 56 - 2999
E-Mail: posteingang@stadt-heilbronn.de

Stadtverwaltung Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76124 Karlsruhe
Telefon: +49 721 / 133 - 0
Telefax: +49 721 / 133 - 959595
E-Mail: stadt@karlsruhe.de

Stadtverwaltung Mannheim
Postfach 10 30 51
68030 Mannheim
Telefon: +49 621 / 293 - 0
Telefax: +49 621 / 293 - 9532
E-Mail: stadtverwaltung@mannheim.de

Stadtverwaltung Pforzheim
Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Telefon: 07231/39 - 0
Telefax: 07231/39 - 23 03
E-Mail: poststelle@stadt-pforzheim.de

Stadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 / 216 - 0
Telefax: +49 711 / 216 - 91237
E-Mail: post@stuttgart.de

Stadtzentrale Ulm
Marktplatz 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 / 161 - 0
Telefax: +49 731 / 161 - 1613
E-Mail: info@ulm.de

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Wonnhaldestraße 4
79100 Freiburg
Telefon: +49 761 / 4018 - 0
Telefax: +49 761 / 4018 - 33
E-Mail: fva-bw@forst.bwl.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1-3
76185 Karlsruhe
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
Telefon: +49 721 / 5600 - 0
Telefax: +49 721 / 5600 - 1456
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de

L-Bank Stuttgart
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 / 122 - 0
Telefax: +49 711 / 122 - 2112


Datenquellen: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/; Eurostat; Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz; © GeoBasis-DE / BKG (2020)

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