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   27.08.2021 

Auslandszahlungsverkehr in Agrarunternehmen: Global agieren, Risiken vermeiden

Viele Agrarunternehmen stehen früher oder später vor der Herausforderung, sich mit dem Thema Globalisierung auseinanderzusetzen.

Globalisierung
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(c) proplanta
Während auf der einen Seite die häufig günstigeren Beschaffungskosten für Maschinen, Ersatzteile und Rohstoffe überzeugen, lassen sich auf der anderen Seite durch die Erweiterung der eigenen Vertriebskanäle neue Absatzmärkte eröffnen. Damit der Start ins internationale Geschäft gelingt, sind jedoch ein paar wichtige Dinge zu beachten. So sollte vor allem der Zahlungsverkehr in einer Form gestaltet sein, mit der Risiken vermieden und Chancen genutzt werden können.

Vor der internationalen Geschäftstätigkeit beraten lassen

Ganz gleich, ob Erntemaschinen-Hersteller, Winzer oder Forstbetrieb - soll das eigene Agrarunternehmen an Stärke gewinnen und den Anforderungen des heutigen Marktes gewachsen sein, müssen die angebotenen Produkte irgendwann im internationalen Umfeld platziert werden. Hierfür sind zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszuloten und Entscheidungen zu treffen, in welchem Umfang länderübergreifende Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden sollen.

Die Inanspruchnahme einer Beratung durch Rechts- und Finanzexperten kann dabei sehr vorteilhaft sein, denn neben einem klugen Umgang mit den spezifischen politischen Verhältnissen in der jeweiligen Region ist es von großer Wichtigkeit, dass die Banken der am Export- und Importgeschäft beteiligten Unternehmen eine zuverlässige, sichere und zügige Abwicklung aller anfallenden Geldbewegungen gewährleisten. Insofern ist es ratsam, sich als Agrarunternehmer mit den wichtigsten Grundlagen des internationalen Zahlungsverkehrs auseinanderzusetzen.

In Europa mit SEPA-Zahlungen auf der sicheren Seite

Innerhalb der Europäischen Union gelten seit dem 1. Februar 2014 besondere Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen. Die in der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ("SEPA-Verordnung") getroffenen Regelungen für den innereuropäischen Zahlungsverkehrsraum betreffen Geldtransfers von und nach sämtlichen EU-/EWR-Staaten inklusive Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und San Marino. Mit der SEPA-Lastschrift können in den genannten Staaten Zahlungen direkt vom Konto des betreffenden Kunden oder Geschäftspartners abgebucht werden. Der Gläubiger einer bestehenden Forderung muss sich allerdings vorab mit dem Zahlungspflichtigen auf ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat verständigen. Auf diese Weise sollen missbräuchliche Abbuchungen verhindert und der innereuropäische Zahlungsverkehr insgesamt sicherer gemacht werden.

Schnelle Überweisungen sind gesetzlich garantiert

Die rechtlichen Grundlagen des SEPA-Systems schreiben vor, dass Überweisung innerhalb des EU-Zahlungsraums nicht länger als einen Bankarbeitstag dauern dürfen. Dies garantiert eine zügige Abwicklung der finanziellen Transaktionen und kommt somit auch international operierenden Agrarunternehmen entgegen. Hinsichtlich der anfallenden Kosten bietet das SEPA-System für Agrarbetriebe ebenfalls Vorteile. So darf die Gebühr für eine Euro-Überweisung zwischen Bankkonten im EU-/EWR-Wirtschaftsraum nicht teurer sein als eine nationale Zahlung. Agrarunternehmen, die häufig mit länderübergreifenden Zahlungen zu tun haben - beispielsweise bei der Materialbeschaffung oder bei Transportaufgaben durch externe Zulieferfirmen - können dadurch eine Menge Geld sparen.

Absicherung im außereuropäischen Zahlungsverkehr

Vor allem bei Geschäften mit außereuropäischen Partnern empfiehlt sich wegen der hier nicht geltenden SEPA-Regelungen eine zusätzliche Absicherung. Agrarunternehmen sollten sich bei ihrer Hausbank unbedingt nach entsprechenden Möglichkeiten erkundigen. Eine Variante zur Vermeidung von wirtschaftlichen Risiken ist beispielsweise das sogenannte Dokumenteninkasso. Es kann die betroffenen Transaktionen dadurch schützen, dass das eingebundene Kreditinstitut als neutraler Vermittler der beiden Handelspartner agiert und einzelne Vertragsdokumente oder Waren nur dann an den Käufer aushändigt, wenn dieser die dafür zu entrichtende Zahlung vollständig geleistet hat. Der schrittweise Austausch "Zug-um-Zug" stellt hier sicher, dass nicht einer der beiden Geschäftspartner bereits im Besitz der Ware beziehungsweise des Kaufpreises ist, während der andere Partner noch darauf wartet.

Im Fall des Falles Geld zurückholen

Ohne spezielle Sicherungssysteme ist es nahezu unmöglich, eine selbst geleistete Zahlung an Konten außerhalb des EU-/EWR-Gebietes zurückzuholen. Innerhalb des europäischen Zahlungssystems SEPA erfolgte Lastschriften hingegen lassen sich binnen acht Wochen mittels Widerrufserklärung problemlos stornieren. Auf diese Weise können falsche Abbuchungen infolge eines Fehlers oder gar aus kriminellen Motiven risikolos und ohne finanzielle Einbußen zurückgerufen werden. Ein Grund für den Widerruf muss dabei nicht angegeben werden und die meisten Kreditinstitute machen es ihren Kunden leicht, indem Sie die Möglichkeit der Rückbuchung im Online-Banking per Mausklick zulassen. In Fällen, in denen kein wirksam erteiltes SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist der Widerruf sogar 13 Monate lang möglich.

Fazit: Agrarunternehmen profitieren vom internationalen Zahlungsverkehr

Da sich insbesondere durch die Einführung des SEPA-Systems im Jahr 2014 die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr maßgeblich verbessert haben, profitieren auch international aufgestellte Agrarunternehmen von den Sicherheitsmechanismen dieses Verfahrens. Für außereuropäische Überweisungen stehen zudem wirkungsvolle Schutzmechanismen wie beispielsweise das Dokumenteninkasso zur Verfügung. Einer globalen Tätigkeit von Agrarunternehmen durch Export- und Importgeschäfte steht somit in Sachen Zahlungsverkehr grundsätzlich nichts im Wege. (Pd)
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