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   10.05.2022 

Kurzarbeit in der Landwirtschaft - Chancen für Betriebe

Kurzarbeit soll Unternehmen dabei helfen wirtschaftliche Krisen zu überstehen und zugleich Arbeitsplätze sowie zumindest anteilige Lohnfortzahlungen sichern. Davon können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.

Kurzarbeit in der Landwirtschaft
(c) SolisImages - fotolia.com

Erleichterte Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

Auch in der Landwirtschaft ist Kurzarbeit ein Thema. Betriebe, die wirtschaftliche Probleme haben, können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dafür müssen sie allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese können regelmäßig auf der Seite der Agentur für Arbeit nachgelesen werden. Aktuell gelten sogenannte erleichterte Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld, die vorerst bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden sind. Das ist für landwirtschaftliche Betriebe insofern interessant, dass Sie bereits Erstattung bei der Agentur für Arbeit beantragen können, wenn ein Arbeitsausfall für 10% der Bediensteten vorliegt. Ohne die Sonderregelungen mussten mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer betroffen sein. Diese Erleichterungen wurden ebenfalls verlängert.

  • Kurzarbeitergeld kann schon beantragt werden, bevor Arbeitnehmer Minusstunden aufgebaut haben
  • Leiharbeiternehmer werden vom Kurzarbeitergeld nicht ausgeschlossen
  • Zuverdienst mit Minijob ist möglich, ohne dass er auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird
  • Betriebe können bis zu 28 Monate Kurzarbeitergeld erstattet bekommen, allerdings längstens bis zum 30. Juni 2022.

Darüber hinaus haben Bund und Länder auch andere Corona-Überbrückungshilfen verlängert. Auf diese sollten betroffene Landwirte ebenfalls einen Blick werfen. Hinzu kommen die Sonderhilfen für deutsche Agrarbetriebe, die für das Jahr 2022 von der EU bewilligt worden sind.

Gehaltskosten minimieren und durch die Krise kommen

Landwirte, die feststellen, dass es für ihre Angestellten in absehbarer Zeit nicht genügend Arbeit geben wird, sollten die Kurzarbeit schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Nun müssen sie selbstständig das Kurzarbeitergeld berechnen und es auch an die Arbeitnehmer auszahlen. Anschließend kann die Erstattung beantragt werden. Für den Landwirt als Arbeitgeber bedeutet das, dass er seine Personalkosten senken kann. Denn er muss das Gehalt nur noch anteilig oder bei vollem Arbeitsausfall sogar gar nicht mehr zahlen. Denn die Agentur für Arbeit übernimmt ganze 60 % des Nettolohns, wenn ein Arbeitnehmer vollständig in Kurzarbeit geschickt wird. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 % ihres Nettolohns. Dadurch wird der gesamte Betrieb finanziell entlastet und das gesparte Geld kann für andere Posten genutzt werden. Gleichzeitig behält der Angestellte seinen Arbeitsplatz.

Kurzarbeiter packen in landwirtschaftlichen Betrieben mit an

Auf der anderen Seite profitiert die Landwirtschaft davon, dass andere Betriebe sowie Unternehmen aus anderen Branchen Ihre Angestellten aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer wirtschaftlicher Probleme nicht mehr dauerhaft beschäftigen können. Denn viele Kurzarbeiter können vor allem in der intensiven Erntezeit dadurch in landwirtschaftlichen Betrieben mitanpacken. Auch hier kommen Landwirten die erleichterten Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes zugute. Denn diese erlauben Kurzarbeitern einen Zuverdienst in Form eines Minijobs, ohne dass ihr Kurzarbeitergeld gekürzt wird. Da sie nicht mehr ihr volles Gehalt erhalten, sind viele von ihnen deswegen bereit, einen Nebenjob in der Landwirtschaft anzunehmen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten deswegen gezielt auch nach Kurzarbeitern suchen, wenn Sie kurzfristig und vorübergehend jede Menge helfende Hände benötigen.

Welche Chancen bietet die Kurzarbeit für landwirtschaftliche Betriebe?

Die Kurzarbeit erlaubt es landwirtschaftlichen Betrieben, aktuelle Krisen besser zu überstehen und geben ihnen gute Chancen, bei einer besseren wirtschaftlichen Situation wieder voll durchzustarten. Angestellte, die in Kurzarbeit geschickt worden sind, lassen sich dann ohne Zeitverzug zurück an den Arbeitsplatz holen. Die langwierige Suche nach geeignetem Fachpersonal und die zeitaufwendig Einarbeitung fallen also weg. Die Zeit der Entlastung sollte effektiv genutzt werden, um den Betrieb zu stärken.

Allerdings ist die Kurzarbeit nicht als langfristige Lösung angelegt und sollte stets nur als Überbrückung in Zeiten vorübergehender Krisen genutzt werden. (Pd)

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