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Schweinehaltungsverordnung
Laut Schweinehaltungsverordnung müssen in einem Stall mindestens 3 % der Stallgrundfläche als Lichteinfallsfläche vorgesehen werden.
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In den letzten Wochen mehren sich die Anfragen bzgl. gesetzlicher Rahmenbedingungen beim Um- bzw. Neubau von Schweineställen. Im Mittelpunkt steht dabei die Ferkelerzeugung.
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Die Agrarministerkonferenz bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, das bei der chirurgischen Kastration der Einsatz eines Schmerzmittels durch den Tierhalter als Standartverfahren eingeführt.
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