(c) proplanta Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat ein Verbot für den Radverkehr im sogenannten Bannwald des Marktes Ottobeuren im Unterallgäu aufgehoben, am Mittwoch den 19.08.2015 wurde das Urteil rechtskräftig (Az. 11 B 14.2809).
Ottobeuren hatte im Januar 2014 zum Schutz von Fußgängern das Radfahren auf den Wegen im Bannwald verboten. Nach Auffassung des BayVGH ist dieses Verbot aber nicht gerechtfertigt.
Das Radfahren in freier Natur sei von der Bayerischen Verfassung geschützt, urteilte der Gerichtshof. Es könne nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer generell nicht verkehrsgerecht verhielten. Damit kassierte der Gerichtshof ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das das Verbot zunächst bestätigt hatte. (dpa)
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