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   04.04.2018 

Verbraucherwissen: Kreditkartengebühren nicht mehr zulässig

So mancher Kunde hat sich bereits über Kreditkartengebühren bei Zahlungen im Internet geärgert.

Kreditkartengebühren
Zusatzgebühren für Kreditkartenzahlungen künftig verboten. (c) proplanta
Zusätzlich zum Kaufbetrag wurden häufig Zuschläge für den reinen Bezahlvorgang verlangt – besonders bei Flugbuchungen ein bekanntes Verfahren. Durch eine europaweit gültige Reform sind diese Zusatzgebühren künftig verboten. Welche Änderungen nun auf Sie zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Zahlungsmittelentgeld in Zukunft verboten

Seit Mitte Januar gilt die überarbeitete "Payment Services Directive II" (PSD2). Was zunächst kompliziert klingt, ist recht einfach erklärt und bringt einige Vorteile für Verbraucher mit sich. Es handelt sich um eine Reform des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV), die den Wettbewerb in der Paymentbranche stärken soll. Die PSD2 Richtlinie umfasst mehrere Punkte. So ist es Händlern künftig untersagt, sogenannte Zahlungsmittelentgelder bei bargeldlosen Zahlungen zu erheben. Bereits seit 2014 mussten die Händler mindestens eine zumutbare Zahlungsmethode kostenlos zur Verfügung stellen. Trotz allem waren viele beliebte Bezahlmethoden weiterhin mit teils versteckten Extra-Kosten verbunden.

Vor Inkrafttreten der EU Zahlungsrichtlinie mussten Kunden für den bargeldlosen Bezahlvorgang oft tief in die Taschen greifen. Bestes Beispiele hierfür ist die Buchung von Flugtickets, bei welcher vor allem bei der Bezahlung via Kreditkarte kräftig abkassiert wurde. Bis zu 1,65 Prozent des Ticketpreises waren hier nicht unüblich. Durch die PSD2 Richtlinie wird das sogenannte Surcharging – also die Gebühr für ein bargeldloses Zahlungsmittel – bei Onlinezahlungen weitestgehend abgeschafft. Für Verbraucher bedeutet das vor allem eins: Mehr Transparenz im Zahlungsvorgang und keine bösen Überraschungen. Zwar wird die Richtlinie Gebühren für Onlinezahlungen nicht vollständig abschaffen, jedoch geht der Trend klar hin zum kostenfreien online Bezahlen.

Ausnahmen der neuen Reform

Leider greift die Richtlinie nicht in allen Fällen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Bezahlungen über Firmenkreditkarten oder Kreditkarten, die direkt vom Kreditkarteninstitut ausgegeben werden. Dies ist zum Beispiel bei American Express Kreditkarten der Fall. Während nämlich Visa und MasterCard Kreditkarten lediglich von den Kreditkartengesellschaften Visa und MasterCard herausgegeben werden, werden American Express Karten on AmEx herausgegeben und direkt vertrieben. Die Richtlinie greift nämlich nur, wenn ein Verbraucher über seine Bank eine Kreditkarte eines weiteren Anbieters (z.B. Visa oder MasterCard) bezieht. Bei der Bezahlung mit einer Amex Karte können damit auch weiterhin Gebühren anfallen. Um welche Art von Kreditkarte es sich handelt – Charge Kreditkarte, Revolving Kreditkarte oder Prepaid Kreditkarte – ist dabei völlig unerheblich. Es kommt lediglich auf den Anbieter dahinter an.

Händler verlieren Druckmittel

Für Händler entfällt durch die neue Richtlinie ein wichtiges Steuerungsinstrument. Haben Banken und Kreditkartengesellschaften den Händler mit Gebühren belasten wollen, konnten die Händler damit drohen, diese Kosten direkt an die Kunden weiterzugeben. Damit hatten die Unternehmen gegenüber den Finanzinstituten ein Druckmittel, welches nun wegfällt. So könnte es passieren, dass die steigenden Kosten auf den Kunden übertragen werden. Nichtsdestotrotz bleiben den Händlern Möglichkeiten, um Kostensteigerungen zu verhindern. Im Online Shop kann die Liste der Zahlungsmittel beispielsweise so optimiert werden, dass kostenlose Bezahlmethoden weiter oben platziert werden.

Was ändert sich noch 2018?

Neben der teilweisen Abschaffung von Kreditkartengebühren umfasst die PSD 2 Richtlinie noch weitere Änderungen im Bereich Banking. So sinkt die Haftungsgrenze bei Kreditkartenmissbrauch oder Missbrauch von Online-Banking von 150 auf 50 Euro. Lediglich bei grob fahrlässigen Verhalten ist damit zu rechnen, dass kein Schutz des Vermögens besteht. Für Kunden ergibt sich mit diesem Schritt mehr Sicherheit.

Bei Buchungen von Hotels oder Mietwägen wird in vielen Fällen eine Kaution eingezogen. Käufer geben hierfür ihre Kreditkartendaten an die Unternehmen weiter, die dann einen gewissen Betrag als Kaution auf der Karte blocken. Der Prozess lief bisher voll automatisiert und ohne direkte Zustimmung des Kunden. Doch auch dies gehört der Vergangenheit an, denn der Kunde muss der Kaution nun ausdrücklich zustimmen.

SEPA-Instant Payment – so heißt eine weitere Revolution des Zahlungsverfahrens. Dabei werden Überweisungen oder auch Zahlungen an der Ladenkasse bald in Echtzeit abgewickelt. Innerhalb von zehn Sekunden sind die Belastungen auf dem Konto des Kunden verbucht. Dies funktioniert rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Innerhalb der gesamten Eurozone gehört lästiges Warten auf Geld damit der Vergangenheit an. (Pd)
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