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   27.04.2022 

Worauf ist bei einem Arbeitsvertrag zu achten?

Was ist das für ein schönes Gefühl. Die Bewerbung ist geschrieben und abgeschickt worden, keine zwei Tage später wird man zum Vorstellungsgespräch eingeladen, es passt alles und dann steht der Aufnahme einer den Lebensunterhalt sichernden Tätigkeit nur noch eine Sache im Wege: der Arbeitsvertrag.

Arbeitsvertrag kostenloses Muster
(c) Halfpoint - fotolia.com

Was soll der Arbeitsvertrag regeln?

Es ist egal, welchen Job man machen möchte, ob Journalist, Müllwerker oder Kontrolleur in Fragen der Nahrungsmittelkontrolle: ohne Arbeitsvertrag keine Arbeit.

Im Rahmen des Vertrags wird festgehalten, welche Pflichten und welche Rechte die jeweiligen Vertragsparteien besitzen. Übrigens: Thema Unterschrift. Interessant hierzu ist der folgende Artikel: https://rightmart.de/news/befristung-unwirksam-eingescannte-vertragsunterschrift-genuegt-nicht

Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Jein. Es ist nicht zwingend erforderlich, aber Usus, dass der Vertrag in fixierter, niedergeschriebener Form vorliegt. Dies liegt daran, dass es durchaus notwendig sein kann, diverse Konditionen schriftlich festzuhalten. Widmen wir uns diesen entsprechenden Punkten.

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Beginnen wir den Dingen, die in jedem Fall in einen Vertrag gehören. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, was bedeutet, dass wir theoretisch in der Lage sind, den Vertragsinhalt und die Form frei zu definieren. Lediglich das Nachweisgesetz hält fest, dass wenigstens gewisse Dinge, nämlich die Regelungen wesentlicher Natur, im Vertrag schriftlich fixiert werden sollten. Ansonsten ist man frei in der Gestaltung.  Wenn man also übereinkommt, dass der Arbeitsvertrag als Kreuz- oder Stabreim verfasst werden sollte, ist das vielleicht unüblich, aber dennoch eine Option.

Zu den Dingen, die in jedem Fall eingebaut werden sollen, gehören:

- Beginn

Ab wann tritt man in das Arbeitsverhältnis ein?

- Tätigkeitsbeschreibung

Wie genau ist das Tätigkeitsprofil des Jobs umschrieben und welchen Titel trägt er?

- Befristung

Dies ist notwendig, um Urlaubsanspruch, sowie Kündigungsfrist und Arbeitslosengeldbezug ableiten zu können. Darüber hinaus müssen sowohl Beginn als auch vertragliches Ende festgehalten werden. Sollte der Vertrag deshalb befristet sein, da ein konkreter Sachgrund vorliegt, ist es notwendig, diesen ebenfalls vertraglich zu erwähnen.

- Gehalt

Hier ist es möglich, entweder den Stundenlohn zu erwähnen oder das Gehalt, wie es je Monat gezahlt wird, alternativ auch das Jahresgehalt. Zuschläge, beziehungsweise Sonderzahlungen werden erwähnt, etwa auszahlbare Überstunden oder Zuschläge, falls an Wochenenden oder Feiertagen gearbeitet wird. Weihnachts- und Urlaubsgeld müssen ebenso vertraglich fixiert sein.

- Probezeit / Urlaub

Wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer mindestens erhält, ist gesetzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz festgehalten. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind dies 20 Tage, beziehungsweise 24 Tage, sollte eine Sechs-Tage-Woche im Vertrag stehen. Aber der Arbeitgeber darf mehr Urlaubstage genehmigen.

Für die Probezeit gilt:  Sie ist im Vertrag zu vermerken und darf nicht länger als sechs Monate gehen. Darüber hinaus ist die Kündigungsfrist verkürzt, sodass der Arbeitnehmer in der Lage ist, seinen Austritt aus dem Vertrag schnell vorzunehmen.

Und wo wir schon bei der Kündigungsfrist sind: auch diese ist anzugeben. Sie beträgt im Rahmen der Probezeit vierzehn Tage, nach Ablauf der Probezeit vier Wochen. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist nach Dauer der Beschäftigung. So hat ein Mitarbeiter, der seinen Dienst fünf Jahre lang geleistet hat, eine zweimonatige Kündigungsfrist, bei einer Person, die seit 20 Jahren dem Betrieb zugehörig ist, beträgt diese sieben Monate.

Bei Krankheiten ist der Arbeitgeber sofort zu informieren, im Falle einer längeren Erkrankung muss am dritten Tag ein Attest eingereicht werden, was bei manchen Arbeitgebern schon ab Tag 1 gefordert wird.

Weitere mögliche Regelungen

Betriebsinterna gehören zu jeder Firma. Diese weiterzugeben, verstößt gegen die Verschwiegenheitsvereinbarung, die ebenfalls in den Vertrag gehört. Auch müssen Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber in jedem Fall gemeldet werden. Des Weiteren gibt es bei manchen Firmen ein sogenanntes „Wettbewerbsverbot“, dass es der Person, die gerade ihren Job bei Firma X verloren hat, verbietet, in einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Dieses darf allerdings nicht länger als zwei Jahre bestehen und ist nur unter gewissen Voraussetzungen gültig.

Erstens muss man hierfür zum Zeitpunkt der Vereinbarung volljährig gewesen sein und zweitens muss man für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten, deren Höhe mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes beträgt.

Fazit

Wie wir den Medien entnehmen konnten, ist es sogar möglich, innerhalb eines Praktikums so überzeugende Arbeit zu leisten, dass ein Arbeitsvertrag dabei herausgekommen ist. Nun wissen wir auch, auf welche Punkte man achten sollte. (Pd)

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