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Feinstaubbelastung Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 / (Hessen) Höchstwerte 2020

 2020 
Bundesland
Ort/Gebiet
Jahr
Station Bundesland Datum Feinstaubkonzentration* (µg/m³)
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 01.01.2020 76
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 02.01.2020 28
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 09.12.2020 23
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 06.01.2020 19
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 16.12.2020 18
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 07.01.2020 17
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 03.01.2020 16
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 13.01.2020 15
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 08.01.2020 15
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 05.01.2020 13
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 12.01.2020 13
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 14.01.2020 12
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 11.01.2020 10
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 04.01.2020 10
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 15.01.2020 10
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 24.10.2020 10
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 09.01.2020 10
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 25.10.2020 6
Frankfurt am Main, Schwanheimer Bahnstraße 100 Hessen 10.01.2020 5
Station Bundesland Datum Feinstaubkonzentration* (µg/m³)
Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.

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*Tagesmittelwerte


Quelle: UBA
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