Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Danjiri (Wirkstoff Acetamiprid) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Carnadine (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Grüne Pfirsichblattlaus und Schwarze Bohnenlaus als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 8. April bis zum 5. August 2020 für 120 Tage erteilt.
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Bonn - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach sorgfältiger Überprüfung eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Carnadine für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt. Die Notfallzulassung gilt ausschließlich für den Zuckerrübenanbau.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Carnadine (MCW-2222) mit dem Wirkstoff Acetamiprid zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Zuckerrüben/Futterrüben zur Bekämpfung der Pfirsichblattlaus und der „Schwarze Bohnenlaus“ beschränkt.
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Paris - In Frankreich ist am 1. September ein Anwendungsverbot für Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Thiacloprid und Acetamiprid und damit für sämtliche in der Europäischen Union zugelassene neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Kraft getreten.
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Dresden - Dem Schutz der Honig- und Wildbienen obliegt höchste Priorität. Bei notwendigem Behandlungsmaßnahem in Raps ist zu beachten, dass es bei Tankmischungen von Insektiziden mit Fungiziden zu Veränderungen der Bienengefährlichkeit kommen kann. Die Anwendungen bei blühenden Pflanzen sollten in den Abendstunden erfolgen.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00; auch vertrieben als Danjiri, 005655-60) die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann.
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Dresden - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) nach Artikel 51 erneut erweitert.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde nach Artikel 51 erweitert.
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Stuttgart - "Obwohl keine direkte Gesundheitsgefahr für die Verbraucher besteht, sind die überhöhten Pestizidrückstände in asiatischen Goji-Beeren nicht zu tolerieren.
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