Münster - Wenn an den Weihnachtsfeiertagen nicht nur die Lichter am Weihnachtsbaum leuchten, sondern auch blühende Gehölze die festlich geschmückten Räume zieren sollen, dann müssen diese Zweige am 4. Dezember, dem Barbara-Tag, ins Haus.
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Bonn - Wenn an den Weihnachtsfeiertagen nicht nur die Lichter am Weihnachtsbaum leuchten, sondern auch blühende Gehölze die festlich geschmückten Räume zieren sollen, dann müssen diese Zweige am 4. Dezember, dem Barbara-Tag, ins Haus.
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Bonn - Wenn an den Weihnachtsfeiertagen nicht nur die Lichter am Weihnachtsbaum leuchten, sondern auch blühende Gehölze die festlich geschmückten Räume zieren sollen, dann müssen diese Zweige am 4. Dezember, dem Barbara-Tag, ins Haus.
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