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Beizmittel-Verbot Neonikotinoid-Verbot nicht ohne Folgen für die Landwirtschaft03.05.2013 Bonn - Neonikotinoide sind als Beizmittel unter Einsatz der in Deutschland etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Kulturarten sicher anzuwenden. Trotzdem droht weiterhin ein 2-jähriges umfassendes Verbot der zu dieser Wirkstoffgruppe gehörenden Stoffe Thiamethoxam, Clothianidin und Imidaclorprid.
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