Schwerin - Seit dem 01.01.2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet.
Archiv »
Treffer: 1
Weitere Suchkombinationen zu: Bienenhalter-Tierseuchenkasse