Karlsruhe - „Wo die Aussaat noch ansteht, bitte unbedingt die Bodenbedingungen prüfen,“ so die ausdrückliche Empfehlung des renommierten Tübinger Pflanzenschutzexperten A. Lohrer für den Landkreis Tübingen.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) für Notfallsituationen zugelassen.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) im Rahmen der Zulassung für Notfallsituationen zugelassen.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) im Rahmen der Zulassung für Notfallsituationen zugelassen.
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Karlsruhe - „Je nach Saattermin ist der Raps im 2-Blattstadium (BBCH 12) oder am Auflaufen,“ so die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Pflanzenschutzverantwortliche, neue Beraterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen in ihren aktuellen Warndiensthinweisen die wieder mit vielen praktischen Tipps gespickt sind.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19. Dezember 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Minecto One“ mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Folge der Fachmeldung vom 17. April 2019 die Zulassung weiterer Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Einstufung der Bienengefährdung geändert.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) die folgenden Zulassungen für Notfallsituationen vom 18. Juni bis 15. Oktober 2019 für 120 Tage erteilt.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Wanderlarven und erwachsenen Tiere der zweiten Generation der Maulbeerschildlaus in Johannisbeere und Stachelbeere im Freiland vom 15. Juni bis 12. Oktober 2019 für 120 Tage zugelassen.
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 53 zwei Zulassungen für Notfallsituationen erteilt.
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