Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) gegen Falschen Mehltau in Blumenkohl im Freiland für die Zeit vom 5. Juli bis zum 1. November 2019 erteilt.
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