Stuttgart - Aufgrund der Europäischen Transparenzinitiative sind seit 2012 alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Mai jeden Jahres die Begünstigten von EU-Agrarzahlungen für das zurückliegende EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen.
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Stuttgart - Aufgrund der Europäischen Transparenzinitiative sind seit 2012 alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Mai jeden Jahres die Begünstigten von EU-Agrarzahlungen für das zurückliegende EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen.
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