Bonn - Der Vorsitzende der des RLV, Wolfgang Wappenschmidt, hat die Entscheidung des Bundeskabinettes sehr begrüßt, nach der Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien in Landwirtschaft und Gartenbau künftig keine Arbeitsgenehmigung mehr brauchen.
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Berlin - Ab dem 1. Januar 2012 können Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu 6 Monaten im Kalenderjahr beschäftigen.
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Colmar - Das Berufungsgericht im französischen Colmar hat sein erwartetes Urteil über einen deutschen Obstbauern auf den 9. Dezember verschoben.
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