Die Aufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) sind neben der Sicherstellung einer ausreichenden Nahrungsmittelproduktion der Landschaftsschutz, der Umwelt- und Tierschutz sowie die Lebensmittelqualität. Mit einem Anteil von 38 Prozent stellen laut dem Bundesfinanzministerium die Mittel für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den größten Ausgabenblock im mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 dar. Allein für das Jahr 2014 wurden rund 58 Mrd. Euro für Agrarausgaben eingeplant.
Die Ausgaben der GAP werden aus zwei Fonds finanziert, für die mit der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein einheitlicher Rechtsrahmen geregelt ist und die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind.
Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert die Agrar-Direktzahlungen an die Landwirte sowie Maßnahmen zur Stützung der Agrarmärkte, wie zum Beispiel private und öffentliche Lagerhaltung, Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse und Schulmilch- und Schulobstprogramme.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert die Förderprogramme der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Kofinanzierung eigene Finanzmittel zur Umsetzung bereitstellen müssen. Nach der innerstaatlichen Aufgabenverteilung sind die Bundesländer für die ELER-Programme und deren Finanzierung zuständig. Mit dem nationalen Förderkonzept Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) beteiligt sich der Bund an der Förderung des ländlichen Raums.
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