Hilpoltstein - Um nistende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze von März bis Ende September nicht radikal gestutzt oder komplett entfernt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz.
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München - Landwirte, die in der abgeschlossenen Pflegeperiode von Oktober 2008 bis Februar 2009 an der Maßnahme „Heckenpflege“ des Kulturlandschaftsprogramms teilgenommen haben, können noch bis spätestens 31. Juli die Auszahlung der Prämie beantragen.
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