Karlsruhe - Seit dem 16. Juli 2022 sind Biostimulanzien in der EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009 geregelt. Die nationalen düngemittelrechtlichen Vorschriften bleiben erhalten, so dass das Inverkehrbringen von Produkten auch nach diesen Vorschriften weiterhin zulässig ist.
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Dresden - Bisher war die Lehrmeinung weit verbreitet, dass es nach einer organischen Düngung im Boden über die Bildung von langkettigen, komplexen Huminstoffen auch zu einer dauerhaften Anhebung der Humusgehalte kommt.
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