Bonn - Milcherzeuger, die den Nachweis über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun.
Archiv »
Stuttgart - "Ich freue mich, dass die Umsetzung erfolgreich verlaufen ist und bin stolz, dass die Finanzhilfe pünktlich an unsere Milcherzeuger überwiesen wurde."
Archiv »