Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat die Landwirte darum gebeten, bis zum 30. Juni ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 einzureichen.
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Bonn - In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018.
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