Berlin - Welche Auswirkungen eine EU-Verordnung auf unterschiedliche Bereiche der Agrarbranche haben kann, zeigt das Beispiel des 2013 von der Europäischen Kommission beschlossenen Anwendungsverbots für drei Insektizide in der Saatgutbeizung.
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Berlin / Bonn / Frankfurt - Die EU-Kommission hat neonikotinoide Beizmittel weitgehend verboten. Neonikotinoid gebeiztes Saatgut darf bis zum 30. November 2013 in Verkehr gebracht und ausgesät werden.
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