Stuttgart - Für Pflanzenschutzmittel, die als Gefahrstoffe eingestuft sind, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Für den Transport von kleinen Mengen gibt es jedoch Ausnahmen.
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Karlsruhe - Für Pflanzenschutzmittel, die als Gefahrstoffe eingestuft sind, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts.
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