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Pressefreiheit Bezeichnung als Rabauken-Jäger bleibt folgenlos12.07.2015 Stralsund / Neubrandenburg - Rabauken-Kommentar bleibt strafrechtlich folgenlos: Im Streit um die Berichterstattung über einen Jäger, der ein totes Reh mit dem Auto über eine Bundesstraße geschleift hat, wird die Staatsanwaltschaft Stralsund nicht gegen den Chefredakteur des «Nordkurier» ermitteln.
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