Karlsruhe - Die Karlsruher Pflanzenschutzberaterin L. Merkle vom Amt in Bruchsal erinnert heute für den Landkreis Karlsruhe, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen.
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Karlsruhe - Das LTZ erinnert vor allem sog. „Altsachkundige“ in Baden-Württemberg daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen um damit den Nachweis führen zu können, dass man sich in Sachen Pflanzenschutz auskennt und damit die Berechtigung hat Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
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Karlsruhe - Die Berater des Pflanzenbauteams vom Landwirtschaftsamt Ilshofen weisen heute darauf hin, dass die pflanzenbaulichen Winterveranstaltungen mit Sachkundefortbildung in diesem Winter Corona-bedingt nicht wie gewohnt durchgeführt werden können.
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Karlsruhe - Der renommierte Fachberater für Ackerbaukulturen im Landwirtschaftsamt Bruchsal C. Erbe erinnert heute daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen.
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