Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Agrarbericht / Agrarpolitischer Bericht | Agrar-Lexikon

Agrarbericht / Agrarpolitischer Bericht

Das Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 20. Dezember 2007 verpflichtet die Bundesregierung alle vier Jahre zur Vorlage eines Agrarpolitischen Berichts.

Der nächste Agrarbericht erscheint 2011.
In diesem Bericht informiert die Bundesregierung über längerfristige Entwicklungen und bedeutsame Zusammenhänge im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die jährliche Erhebung und Veröffentlichung statistischer Daten zu Ertrag und Aufwand landwirtschaftlicher Betriebe werden unverändert beibehalten.

Zur Sicherstellung einer weiterhin umfassenden und aktuellen Information der Öffentlichkeit in der Zeit bis zum nächsten Agrarpolitischen Bericht 2011 stehen "Ausgewählte Daten und Fakten der Agrarwirtschaft 2008" in jeweils aktualisierter Form zur Verfügung. In Anlehnung an den bisherigen jährlichen Agrarpolitischen Bericht enthalten sie Übersichten und Tabellen, insbesondere zu Wirtschaftsstrukturen, zur Finanzierung, zur Agrarsozialpolitik und zur Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen.


Erhebungen zur wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland liegen als "Buchführungsergebnisse der Testbetriebe" vor. In diesem Bericht werden aktuell und detailliert die Wirtschaftsdaten von über 12.000 repräsentativen landwirtschaftlichen Unternehmen dargestellt. Diese Abbildung erfolgt getrennt nach Bundesländern, Produktionsausrichtungen und Rechtsformen und ermöglicht so die direkte Beobachtung ökonomischer Entwicklungen.

Quelle: BMELV


Weitere Infos


> Archiv der Agrarberichte Deutschland
> Agrarbericht Bayern
> Agrarbericht Sachsen-Anhalt
> Agrarbericht Sachsen
> Agrarbericht Rheinland-Pfalz
> Agrarbericht Brandenburg