Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Beimischungspflicht | Agrar-Lexikon

Beimischungspflicht

Für den Klimaschutz will die Bundesregierung die Beimischung von Biosprit zum Kraftstoff erhöhen. Im Biokraftstoff- Quotengesetz hat sie festgelegt, dass Diesel einen Anteil von mindestens 4,4 Prozent Biodiesel enthalten muss. Bei Super- und Normalbenzin liegt der Biosprit-Anteil für 2008 bei 2 Prozent.

Von 2009 an schreibt das Gesetz erstmals einen Gesamtgehalt von Biosprit im Kraftstoff vor. Die Quoten werden dann nicht mehr nach Diesel und Benzin aufgeschlüsselt. Der Gesamtanteil soll 2009 auf mindestens 6,25 Prozent, bis 2015 schrittweise auf 8 Prozent steigen. Die Angaben beziehen sich auf den Energiegehalt des Kraftstoffs und nicht auf das Volumen.

In der Bundesimmissionsschutzverordnung ist der maximale Biosprit- Volumenanteil festgelegt. Dieser lag bisher für Biodiesel und Bioethanol bei 5 Prozent (E5). Sollte die Neufassung der Verordnung in Kraft treten, beträgt die Obergrenze von 2010 an für Bioethanol 10 Prozent (E10) und für Biodiesel 7 Prozent.

Vorher muss geklärt werden, wie viele Autos die neuen Obergrenzen nicht vertragen würden. Der ADAC schätzt die Zahl auf rund drei Millionen, die Hersteller auf mehr als eine Million Autos aus dem In- und Ausland. Bioethanol könnte in den Motoren Dichtungen und Leitungen aus Kunststoff beschädigen. Darunter würden besonders Pkw leiden, die älter als 15 Jahre sind.