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EU-Kennzeichnungspflicht Schafe und Ziegen | Agrar-Lexikon

EU-Kennzeichnungspflicht Schafe und Ziegen

Ziegen und Schafe in den EU-Staaten müssen individuell erkennbar sein. Dies ist nützlich, falls eine Tierseuche ausbricht: Markierungen und Begleitpapiere ermöglichen es, vorige Halter festzustellen. Erkrankungen lassen sich so leichter zu ihrem Ursprung zurückverfolgen. Da gerade Schafe und Ziegen in Herden gehalten werden und öfter den Besitzer wechseln, sei solch eine Kennzeichnung sinnvoll, erklärt die EU-Kommission auf ihrer Internetseite.

Nach dem Ausbruch der verlustreichen Maul-und-Klauen-Seuche im Jahr 2001 hat die EU-Kommission die Regeln verschärft. Seit 2010 müssen alle Lämmer mit Elektrochips versehen werden. Ausnahmen gelten für Staaten, in denen nicht mehr als 600.000 Schafe und Ziegen leben oder weniger als 160.000 Ziegen: Hier reichen herkömmliche Ohrmarken, wenn die Tiere nicht über Ländergrenzen hinweg gehandelt werden - und vorausgesetzt, sie enden innerhalb des ersten Lebensjahres beim Schlachter.