Ziele der EU-Spezialitätenverordnung sind:
- die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltig zu unterstützen
- Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten,
- Missbrauch und Nachahmung von Produktbezeichnungen zu unterbinden sowie
- den Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu geben, die sie vor Irreführung schützt.
> Ziel dieser Verordnung ist somit kein quantitativer Wettbewerb, sondern vielmehr ein internationaler Qualitätswettbewerb.
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