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Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) | Agrar-Lexikon

Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)


Ziele der EU-Spezialitätenverordnung sind:

- die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltig zu  
  unterstützen

- Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten,

- Missbrauch und Nachahmung von Produktbezeichnungen zu
  unterbinden sowie

- den Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu geben, die sie vor 
   Irreführung schützt.

> Ziel dieser Verordnung ist somit kein quantitativer Wettbewerb,
   sondern vielmehr ein internationaler Qualitätswettbewerb.

Logo Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)
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Weitere Infos:
> g.t.S.