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Höchstmengenverordnung bei Pestiziden | Agrar-Lexikon

Höchstmengenverordnung bei Pestiziden

Seit dem 1. September 2008 ist eine Verordnung zur Änderung und Vereinfachung der Vorschriften über Pestizidrückstände in Kraft getreten. Damit hat die Europäische Kommission einen großen Fortschritt bei ihren Bemühungen erzielt, die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union zu verbessern. Mit den neuen Vorschriften wurden harmonisierte Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pestizide festgelegt. Sie gewährleisten die Lebensmittelsicherheit für alle Verbraucher und ermöglichen den Händlern und Importeuren einen reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftstätigkeit, da Unklarheiten beim Umgang mit 27 Listen nationaler RHG beseitigt wurden.

Bei der früheren Regelung konnten bei demselben Pestizid für dieselbe Kulturpflanze je nach Mitgliedstaat unterschiedliche RHG zur Anwendung kommen. Dies warf Fragen vonseiten der Verbraucher, Landwirte und Händler auf. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist das Ergebnis großer gemeinsamer Anstrengungen der Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Mitgliedstaaten.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou erklärte hierzu: „Der heutige Tag stellt einen Meilenstein bei unseren Bemühungen um sichere Lebensmittel in Europa dar. Die neuen Vorschriften beruhen auf dem Prinzip, dass die in einem Mitgliedstaat hergestellten bzw. von einem Mitgliedstaat eingeführten Lebensmittel für die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sicher sein müssen. Sie gewährleisten, dass die Pestizidrückstände in Lebensmitteln möglichst gering sind und keine schädlichen Auswirkungen auf die in der EU lebenden Menschen haben.“


Ein klares System zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten
 
Verbraucher können Pestiziden ausgesetzt sein, da auf geernteten Pflanzen geringe Mengen davon als Rückstände verbleiben. Die in Lebensmitteln enthaltenen Rückstandsmengen dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen. Darüber hinaus müssen sie möglichst gering sein, d. h. sie müssen der geringsten Menge entsprechen, die es ermöglicht, bei der Verwendung auf Kulturpflanzen die gewünschte Wirkung zu erzielen. Ein RHG gibt die rechtlich maximal zulässige Rückstandsmenge eines Pestizids in oder auf Lebens- oder Futtermitteln an.

Die neue Verordnung umfasst ca. 1100 Pestizide, die derzeit oder früher in der Landwirtschaft innerhalb und außerhalb der EU eingesetzt wurden bzw. werden. Sie enthält RHG-Werte für 315 landwirtschaftliche Erzeugnisse. Diese RHG-Werte gelten ebenfalls für verarbeitete Erzeugnisse, und zwar in angepasster Form, damit einer eventuellen Verdünnung oder Konzentration Rechnung getragen wird.
Die neuen Vorschriften gewährleisten die Sicherheit aller Verbrauchergruppen, einschließlich Säuglingen, Kindern und Vegetariern. Die EFSA ist für die Sicherheitsbewertung zuständig, wobei sie sich auf die Eigenschaften des Pestizids, die zu erwartenden Höchstgehalte in Lebensmitteln und die unterschiedlichen Essgewohnheiten der europäischen Verbraucher stützt.


Notwendigkeit der Überarbeitung


Die vorherige RHG-Regelung war zu kompliziert, da sie harmonisierte EU-Vorschriften und abweichende nationale Vorschriften miteinander kombinierte. Dies brachte Unklarheiten darüber mit sich, welche RHG tatsächlich gültig waren. Die Regelung erschwerte den Händlern und Importeuren das Leben und führte zu Fragen vonseiten der Verbraucher, vor allem dann, wenn Lebensmittel den in einem Mitgliedstaat festgelegten RHG überschritten, in anderen Mitgliedstaaten jedoch zulässig waren.


Kontrolle und Durchsetzung

Die Landwirte, Händler und Importeure sind verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit, also auch für die Einhaltung der RHG-Werte. Die Zuständigkeit für die Kontrollen und die Durchsetzung der RHG liegt bei den Behörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission führt Inspektionen in den Mitgliedstaaten durch, um deren Kontrolltätigkeiten zu überprüfen und zu bewerten.


RHG-Werte: Einsehbar und transparent

Ab heute können Sie auf der Website der Europäischen Kommission eine Datenbank abfragen, die Auskunft darüber gibt, welcher RHG-Wert für welche Kulturpflanzen und welche Pestizide gilt. Diese neu entwickelte Datenbank ist kostenlos zugänglich und benutzerfreundlich gestaltet, damit für alle Bürger transparente und aktuelle Informationen zu den EU-Vorschriften über Pestizidrückstände verfügbar sind.

Quelle: Europäische Kommission


Zugang zur Datenbank unter:
http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/food/plant/protection/pesticides/index_en.htm