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Kennzeichnungspflicht | Agrar-Lexikon

Kennzeichnungspflicht

Seit der Öffnung der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Organismen müssen Futter- und Lebensmittel gekennzeichnet werden, falls sie Anteile solcher enthalten. Das gilt nicht für Eier, Milch und Fleisch, weil nach Ansicht der EU die Fütterung von gentechnisch veränderter Pflanzen keine Auswirkungen für tierische Produkte hat. Gentechnik-Gegener dringen dennoch darauf, dass in der EU auch solche Güter gekennzeichnet werden müssen.