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Klärschlamm / Klärschlammverordnung | Agrar-Lexikon

Klärschlamm / Klärschlammverordnung

Klärschlamm entsteht bei der Abwasserreinigung und ist eine Mischung aus Wasser und Feststoffen. Man unterscheidet zwischen Rohschlamm und behandeltem Schlamm. Klärschlamm darf in der Landwirtschaft verwendet werden, vorausgesetzt, daß der jeweilige Mitgliedstaat ihre Verwendung regelt. Die Verwendung von Klärschlamm ist verboten, wenn die Konzentration eines oder mehrerer Schwermetalle in den Böden festgesetzten Grenzwerte übersteigt. Die Schlämme müssen vor ihrer Verwendung in der Landwirtschaft behandelt werden.


Die Verwendung von Schlämmen ist untersagt:

- auf Weiden oder Futteranbauflächen, wenn vor Ablauf einer bestimmten Frist diese Weiden beweidet bzw. diese Futteranbauflächen abgeerntet werden; (diese Frist, die von den Mitgliedstaaten festgelegt wird, darf auf keinen Fall weniger als drei Wochen betragen.);

- auf Obst- und Gemüsekulturen während der Vegetationszeit, ausgenommen Obstbaumkulturen;

- während einer Zeit von zehn Monaten vor der Ernte und während der Ernte selbst auf Böden, die für Obst- und Gemüsekulturen bestimmt sind, welche normalerweise in unmittelbare Berührung mit dem Boden kommen, und deren Erträge normalerweise in rohem Zustand verzehrt werden.


Weitere Infos


> Klärschlammverordnung