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Land verpachten / Land pachten / Landpachtvertrag | Agrar-Lexikon

Land verpachten / Land pachten


Einleitung Pacht und Landpacht



Wo sind die maßgebenden rechtlichen Regelungen zu finden?

Wie entsteht ein Pachtverhältnis („allgemeines Pachtverhältnis“)?

Was wird in einem Pachtvertrag geregelt?

Wer kann einen Pachtvertrag schließen?

Was ergibt sich für die Vertragsparteien aus dem Pachtvertrag?

Was ist „Landpacht“?

Wie definiert das BGB die „Landpacht“?

Was ist „Landwirtschaft“?

Fallen auch forstwirtschaftliche Grundstücke unter die Landpacht?

Was heißt bei der Landpacht „verpachten“?

Welcher Form bedarf ein Pachtvertrag?

Welcher Form bedarf ein auf bestimmbare Zeit geschlossener Landpachtvertrag?


Wie lange gilt ein Landpachtvertrag?



Wann und wie endet ein für eine bestimmte oder für eine bestimmbare Zeit geschlossener Landpachtvertrag?

Wie ist es, wenn die Pachtzeit mehr als 30, z. B. 40 Jahre betragen soll?

Wie wird ein für unbestimmte Zeit geschlossener Landpachtvertrag beendet?

Wann wird die Kündigung wirksam?

Sind bestimmte Fristen zu beachten?

Bedarf sie der Schriftform und der Begründung?

Welcher Zeitraum ist das „Pachtjahr“?

Was bezweckt die Kündigungsfrist?

Kann ein Landpachtvertrag „fristlos“ gekündigt werden ?

Wer ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt?

Welche Voraussetzungen nennt das Gesetz ?

Welche konkreten Gründe nennt das Gesetz für die Zulässigkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung?

Gelten weitere spezielle Regelungen für die Landpacht?

Was heißt „unverzüglich“?

Welche weitere Besonderheit ist im Falle des Zahlungsverzuges des Pächters zu beachten?

Können im einzelnen Landpachtvertrag weitere Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung vereinbart werden?

Ist vor Kündigung des Landpachtvertrages die Einholung anwaltlichen Rates zu empfehlen?

Kann der Landpachtvertrag durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung beendet werden?

Führt die Veräußerung des verpachteten Grundstücks durch den Verpächter zur Beendigung oder „außerordentlichen“ Kündbarkeit des Pachtvertrages?

Wird der Landpachtvertrag durch den Tod einer Vertragspartei, durch die Übergabe des Pächterbetriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Berufsunfähigkeit des Pächtersn („außerordentlich“) beendet?

Wie ist die Rechtslage, wenn eine juristische Person Partei eines Landpachtvertrages ist und aufgelöst wird: Wird der Landpachtvertrag dadurch beendet?

Kann der Pächter bei wirksamer Kündigung durch den Verpächter oder bei Ablauf der vereinbarten Pachtzeit die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen?

Wer ist „Pächter“ im Sinne des § 595 BGB?

Wann ist der gesetzliche Fortsetzungsanspruch ausgeschlossen?

Welcher Form bedarf das Fortsetzungsverlangen des Pächters?

Ist es zu begründen?

Ist die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens nach § 595 BGB an bestimmte Fristen gebunden?

Kann sich der Fortsetzungsanspruch auch aus dem Landpachtvertrag ergeben?

Kann sich ein Landpachtvertrag auch „automatisch“ verlängern?

Können die bisherigen Vertragsparteien bei Fehlen eines Fortsetzungsanspruchs oder bei Fehlschlagen einer Verlängerung einen neuen Landpachtvertrag schließen?

Welche Folgen hat die Beendigung eines Landpachtvertrages?

Hat der Pächter auch sog. Produktionsrechte an den Verpächter zurückzugeben?

Darf der Pächter bei Pachtende das Grundstück zurückbehalten?


Was gilt für Verpächter und Pächter während der Pachtzeit?



Welche „vertragstypischen Pflichten“ haben Verpächter und Pächter während der Pachtzeit? 

Wer trägt die Lasten?

Wer trägt die „notwendigen Verwendungen“?

Hat der Verpächter „andere als notwendige Verwendung“ dem Pächter zu ersetzen?

Was gehört zu den „gewöhnlichen Ausbesserungen“?

Was ist „ordnungsmäßige Bewirtschaftung“? Insbesondere: Welche Rechte haben Verpächter und Pächter während der Pachtzeit?

Ist der Landpachtvertrag während der Pachtzeit abänderbar?

Ist zur Beantwortung der landwirtschaftlich-fachlichen Fragen die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu empfehlen?

Kann die Änderung des Landpachtvertrages jederzeit verlangt werden?

Kann die Änderung (Anpassung) der Vertragsleistungen auch für die Vergangenheit verlangt werden?

Kann auf das Recht, eine Änderung des Vertrages nach § 593 Abs. 1-4 BGB zu verlangen, wirksam verzichtet werden?

Wann ist eine Änderung (Anpassung) sonst ausgeschlossen?

Ist bei einem Änderungsverlangen, das auf die Erhöhung der Leistungen des Pächters gerichtet ist, eine Grenze zu beachten?

Darf der Pächter während der Pachtzeit die „land- und forstwirtschaftliche Bestimmung“ der Pachtsache oder deren Nutzung ändern?

Darf der Pächter während der Pachtzeit die Pachtsache ohne Erlaubnis des Verpächters einem Dritten zur Nutzung überlassen?

Darf der Pächter oder der Verpächter seine Rechte und Pflichten aus dem Landpachtverhältnis insgesamt auf einen Dritten übertragen?

Ist insbesondere in den unter Nrn. 15 bis 17 erörterten Fragen die Einholung landwirtschaftlich-fachlichen und rechtlichen Rates zu empfehlen?


Wie wird verfahren, wenn Pächter und Verpächter miteinander über ihre Pflichten und Rechte aus dem Landpachtvertrag streiten?



Welche Gerichte sind berufen („zuständig“)?

Welche Stellung haben die ehrenamtlichen Richter im Gericht?

Wie ist in Sachsen-Anhalt die örtliche Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte geregelt?

Wer beruft die ehrenamtlichen Richter?

Wie werden Verpächter und Pächter im Gericht „sichtbar“?

Wie wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens veranlasst?

Besteht Anwaltszwang?

Wie kann der Beweis für den bei Beginn und Ende des Landpachtverhältnisses bestehenden Zustand der Pachtsache gesichert werden?

Was sieht das Gesetz vor?

Was bedeutet „Umfang sowie der Zustand“ der Pachtsache?

Was ist zu tun, wenn sich ein Vertragsteil weigert, an der gemeinsamen Beschreibung mitzuwirken? Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien hinsichtlich des Sachverständigen nicht einigen?

Wer trägt die Kosten des Sachverständigen?


Wird der landwirtschaftliche Pachtmarkt durch eine Behörde kontrolliert?



Welchen Zweck hat Kontrolle des landwirtschaftlichen Pachtmarktes?

Wie wird die behördliche Kontrolle nach dem Landpachtverkehrsgesetz ausgeübt?

Sind auch Vertragsänderungen anzuzeigen?

Muss die Anzeige innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und kann die Behörde sie ggf. erzwingen?

Gibt es Ausnahmen von der Anzeigepflicht?

Was folgt auf die Anzeige eines Landpachtvertrages oder eines Änderungsvertrages?

Welche Folgen hat die Beanstandung eines Landpachtvertrages?

Wie verläuft das behördliche Verfahren?

Was kann durch den Beanstandungsbescheid geregelt werden?

Kann ein Beanstandungsbescheid angefochten werden?

Welches Gericht kann angerufen werden und worüber kann es entscheiden?

Können gerichtliche Entscheidungen angefochten werden?


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