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Standortregister | Agrar-Lexikon

Standortregister

Mit Inkrafttreten des neuen Gentechnikgesetzes führt das Referat Koexistenz und GVO-Monitoring das Standortregister über die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Das Standortregister ist durch EU Richtlinien vorgeschrieben. Jeder, der GVOs freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen.

Im
Standortregister wird die genaue Lage von Flächen der Freisetzung oder des Anbaus von GVO erfasst. Das Ziel des Standortregisters ist eine verbesserte Umweltbeobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche und tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz und Koexistenz zu gewährleisten.

Im Standortregister können sich konventionell wirtschaftende Landwirte informieren, ob in ihrer Nähe GVOs angebaut werden und Absprachen treffen, um mögliche GVO-Einträge in konventionelle Kulturen zu vermeiden.