Europäische Artenschutzverordnung (EG 338/97) zur Einfuhrbeschränkungen für Arten, die eine ökologische Gefahr für die einheimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen (§3 (2) d)). In Anhang B werden zudem Arten aufgelistet, deren Einfuhr nach § 4 (2) genehmigungspflichtig ist.
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