Beschreibung: |
| Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewandt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Sachkundige sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Dies soll durch diese Veranstaltung abgedeckt werden. Das Seminar vermittelt unter anderem folgende Inhalte:
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz - Sachkundefortbildung, Sachkundenachweis - Informationsquellen zum Zulassungsstand - Auflagen und Anwendungsbestimmungen - Rasenflächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 PflSchG)
Integrierter Pflanzenschutz - Gesamtkonzept - Engerlinge im Rasen - Riesenbärenklau, Riesenstaudenknöterich, Drüsiges Springkraut
Thuja, Buchsbaum |