COPA-COGECA - Landwirtschaftliches Verbandswesen in Europa Bei der Unterzeichnung am 25. März 1957 umfasste der EWG-Vertrag (Vertrag von Rom) bereits die wichtigsten Rahmenbestimmungen zur Festlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Das Verhältnis zwischen den Gemeinschaftsbehörden und den Vertretern des Agrarsektors wurde im Vertrag offen gelassen. Aber schon frühzeitig brachte die Kommission ihren Wunsch nach enger Zusammenarbeit zum Ausdruck und ersuchte die Vertreter der landwirtschaftlichen Organisationen darum, der Stresa-Konferenz von 1958 als Beobachter beizuwohnen.
Die Landwirte selber waren von der Bedeutung der Gemeinschaft für ihren Sektor überzeugt, und somit wurde am 6. September 1958 die erste europäische repräsentative Organisation, COPA, gebildet.
Ein Jahr später, d.h. am 24. September 1959 schufen die landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Gemeinschaft ihre europäische Dachorganisation, COGECA (Allgemeiner Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften).
Das Generalsekretariat von COPA wurde am 1. April 1959 in Brüssel eingerichtet. Am 1. Dezember 1962 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Sekretariat von COGECA.