Im Rahmen der Neuausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) wurde das sogenannte Greening eingeführt. Nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg ist in Gewässerrandstreifen die Nutzung als Ackerland ab 2019 verboten. In beiden Fällen ist die Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Ackerflächen eine Option. In der Veranstaltung erhalten Sie aktuelle Informationen zu Greening, zur Förderung von KUP, zur Artenvielfalt und zur Pflanz- sowie Erntetechnik. Die Teilnahme ist kostenlos.