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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: BANJO forte (027012-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

BANJO forte

Zulassungsnummer: 027012-00

Zulassung:

30.04.2015 bis 15.02.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2024-3 30.04.2015 15.02.2026
2022-6 30.04.2015 28.02.2024
2021-2 30.04.2015 31.07.2022
2019-7 30.04.2015 28.02.2021
2015-8 30.04.2015 31.07.2019
Versuchsbezeichnung: ADD-94530-F-0-SC

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Dimethomorph Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l 
Fluazinam Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 - 10 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  2 Menge:  10.00  l 
Anzahl:  1 - 4 Menge:  5.00  l 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 027012-00/004: Handelsname: Banjo Forte 
Bescheid vom 13.09.2022 gültig bis 15.02.2026 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFC5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C5
WMFH5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NN2002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF1891, SX057, SX046, SX035, SX024, RK050, RX063, SK012, SX002, SX013

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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