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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: COMPO Pilz-frei Polyram WG (033986-63)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

COMPO Pilz-frei Polyram WG

Zulassungsnummer: 033986-63

Zulassung:

17.02.2005 bis 28.05.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2024-4 17.02.2005 28.05.2024
2023-2 17.02.2005 31.01.2025
2021-2 17.02.2005 31.01.2023
2019-2 17.02.2005 31.01.2021
2016-9 17.02.2005 31.01.2019
2015-12 17.02.2005 31.12.2016
2014-3 17.02.2005 31.12.2015
Versuchsbezeichnung: BAS-22228-F-0-WG

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Metiram Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 700 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  2 - 6 Menge:  10.00  g 
Anzahl:  1 - 6 Menge:  10.00  g 
Anzahl:  1 - 8 Menge:  7.50  g 
Anzahl:  1 - 3 Menge:  20.00  g 
Anzahl:  4 Menge:  1.50  g 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Zulassungsinhaber: BASF SE
Vertrieb: COMPO GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. 

Auflagen

NN234, NN383, NN390, NW262, NW264, NZ124, SB001, SB110, SF1891, SF245-02, SF276-EEWE, SF276-ZB, SF278-VEWE, SS110, SS120, SS2202, SS421, SS422, ST1222, RK050, RX043, SX002, SX024, SX035, SX037, SX046, SX057, SP001, VH604

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN1303 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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