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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: CRASHER (008698-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

CRASHER

Zulassungsnummer: 008698-61

Zulassung:

12.01.2021 bis 31.12.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2023-12 12.01.2021 31.12.2026
2022-1 12.01.2021 31.12.2023
2021-1 12.01.2021 31.12.2021
Versuchsbezeichnung: ZCS-54321-H-0-OD

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Nicosulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  0.10 - 1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00  l 
Gefahrenhinweise: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Zenith Crop Sciences Bulgaria LTD
Vertrieb: Zenith Crop Sciences Bulgaria LTD
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMB Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 

Auflagen

NW265, SB001, SB005, SS206, SF245-02, SB166, SB111, SB010, WH952, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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