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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: CYCLONE CS (007213-62)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

CYCLONE CS

Zulassungsnummer: 007213-62

Zulassung:

30.11.2022 bis 31.07.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-7 30.11.2022 31.07.2024
2023-1 30.11.2022 31.07.2023
Versuchsbezeichnung: 11281-12345-I-1-CS

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Kapselsuspension

Wirkstoffe:

lambda-Cyhalothrin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 100 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Sehr giftig 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Lebensgefahr bei Einatmen. 
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Tödliche Vergiftung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Life Scientific Limited
Vertrieb: STEFES GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) 
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich 
R 26 : Sehr giftig beim Einatmen 
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

EO002, NB6623, NN400, NN410, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS2202, SS610, SX057, SX045, SX039, SX035, SX024, SX023, SX013, SX002, SX001, SK012, RX042, RX026, RX022, RK050, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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