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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
006284-00 |
Zulassung: |
24.07.2009 bis 31.12.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-10 |
24.07.2009 |
31.12.2024 |
2021-10 |
24.07.2009 |
31.10.2023 |
2019-12 |
24.07.2009 |
31.10.2021 |
2014-3 |
24.07.2009 |
31.12.2019 |
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Versuchsbezeichnung: |
NUD-23130-H-0-SC;NUD-13130-H-1-SC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Suspensionskonzentrat |
Wirkstoffe: |
Chlortoluron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 600 g/l Diflufenican Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Nufarm Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
006284-00/005: Handelsname: BURANA 640 SC Importeur: Crop Chem GmbH Bescheid vom 18.01.2016 gültig bis 31.12.2024
006284-00/006: Handelsname: Carmina 640 Bescheid vom 19.06.2018 gültig bis 31.12.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
006284-00/004: Handelsname: AGROSELLER Chlortoluron & Diflufenican Importeur: AgroSeller Discount AG Bescheid vom 13.02.2014 gültig bis 12.09.2018
006284-00/002: Handelsname: Carmina 640 Importeur: Star Agro Bescheid vom 13.12.2013 gültig bis 31.08.2017
006284-00/003: Handelsname: Realchemie Chlortoluron & Diflufenican Importeur: **Realchemie Trading B.V. [Hist.] Bescheid vom 12.02.2014 gültig bis 05.03.2018
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH12 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12 |
WMH5 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
NG337 |
Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten. |
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, RK050, RX040, RX043, RX063, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX046, SX057, SP001, VH375, WH951 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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