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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Fussa (006366-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Fussa

Zulassungsnummer: 006366-60

Zulassung:

25.05.2011 bis 15.01.2027 
Stand Zulassung
vom bis
2024-2 25.05.2011 15.01.2027
2022-11 25.05.2011 31.03.2024
2020-12 25.05.2011 31.12.2022
2014-3 25.05.2011 31.12.2020
Versuchsbezeichnung: NUD-20065-H-0-WG;10285-20065-H-1-WG

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Metsulfuron Methylester Reingehalt: 60 Grundstruktur: 57.8 g/kg 
Diflufenican Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 600 g/kg 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH
Vertrieb: Nufarm Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 38 : Reizt die Haut 
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden 
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, RK050, RX038, RX041, SK015, SX002, SX026, SX035, SX046, SX057, SP001, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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