|
|
Handelsbezeichnungen: |
|
Zulassungsnummer: |
005603-60 |
Zulassung: |
04.03.2015 bis 15.02.2026
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-7 |
04.03.2015 |
15.02.2026 |
2021-7 |
04.03.2015 |
31.07.2023 |
2019-7 |
04.03.2015 |
31.07.2021 |
2018-7 |
04.03.2015 |
31.07.2019 |
2017-1 |
04.03.2015 |
31.07.2018 |
2015-4 |
04.03.2015 |
31.12.2016 |
|
Versuchsbezeichnung: |
10297-00520-A-0-EC;10297-00520-A-1-EC |
Wirkungsbereiche: |
Akarizid Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Milbemectin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 9.31 g/l
|
Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Enthält Octabenzon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
|
Gefahrensymbole: |
|
Zulassungsinhaber: |
Certis Belchim B.V.
|
Vertrieb: |
Certis Belchim B.V.
|
Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
|
|
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI6 |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 6 |
|
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 10 : Entzündlich |
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
|
Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
|
Auflagen
NB6611, NN334, NN361, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, RK050, RX010, RX065, RX067, SX002, SX013, SX035, SX057, SX062, SP001, WH952 |
|
Hinweise
NN1513 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. |
NN165 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
NN170 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. |
|
|
Weitere Anwendungen:
|
Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.
|