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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: MIRROR (024256-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

MIRROR

Zulassungsnummer: 024256-61

Zulassung:

15.04.2019 bis 31.07.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2022-12 15.04.2019 31.07.2024
2019-5 15.04.2019 31.12.2022
Versuchsbezeichnung: 12226-92100-F-3-SC

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Folpet Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  1.00 - 2.50  l 
Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 7.50  l 
Anzahl:  1 Menge:  1.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: Syngenta Agro GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFM4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NN3001, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, RX040, RX043, RX050, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX046, SX057, RA031, RA113, SP001, VH384, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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