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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
024256-61 |
Zulassung: |
15.04.2019 bis 31.07.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2022-12 |
15.04.2019 |
31.07.2024 |
2019-5 |
15.04.2019 |
31.12.2022 |
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Versuchsbezeichnung: |
12226-92100-F-3-SC |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid Formulierung: Suspensionskonzentrat |
Wirkstoffe: |
Folpet Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 2.50 l Anzahl: 1 Menge: 1.00 l Anzahl: 1 Menge: 5.00 - 7.50 l Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 20.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
ADAMA Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
Syngenta Agro GmbH
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFM4 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
EB001-2, NN3001, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, RX040, RX043, RX050, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX046, SX057, RA031, RA113, SP001, VH384, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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