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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: TERPLEX (008648-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

TERPLEX

Zulassungsnummer: 008648-00

Zulassung:

01.06.2018 bis 15.12.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2024-3 01.06.2018 15.12.2025
2022-3 01.06.2018 30.04.2024
2020-4 01.06.2018 30.04.2022
2018-8 01.06.2018 30.04.2020
Versuchsbezeichnung: GLM-08648-W-0-EC

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Trinexapac Ethylester Reingehalt: 200 Grundstruktur: 177.6 g/l 
Abpackung: Anzahl:  12 - 24 Menge:  100.00 - 1000.00  ml 
Anzahl:  12 - 24 Menge:  100.00 - 1000.00  ml 
Anzahl:  1 - 6 Menge:  2.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 - 6 Menge:  2.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Kann den Gastrointestinaltrakt schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: GLOBACHEM NV
Vertrieb: Plantan GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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