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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Modan 250 EC (007797-62)


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Handelsbezeichnungen:

Modan 250 EC

Zulassungsnummer: 007797-62

Zulassung:

14.11.2016 bis 15.12.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2023-4 14.11.2016 15.12.2025
2021-5 14.11.2016 30.04.2023
2019-4 14.11.2016 30.04.2021
2018-5 14.11.2016 30.04.2019
2016-12 14.11.2016 30.04.2018
Versuchsbezeichnung: HEL-52002-W-0-EC

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Trinexapac Ethylester Reingehalt: 250 Grundstruktur: 222.5 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  2.50  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  2.50  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 10.00  l 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Kann die Atemwege reizen. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: HELM AG
Vertrieb: HELM AG
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 37 : Reizt die Atmungsorgane 
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NN3002, NW261, NW265, SB001, SB111, SB166, SF245-02, SS206, RK051, RX037, RX041, RX043, SK015, SX002, SX023, SX024, SX026, SX035, SX046, SX057, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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